Die heimischen Banken begrüßen die heute im Ministerrat beschlossene Reform der heimischen Bankenaufsicht. Sie bringe für die Banken mehr Rechtssicherheit und gelebte Proportionalität in der täglichen Aufsichtspraxis, so der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, Franz Rudorfer, am Mittwoch in einer Presseaussendung.
Die Reform soll noch vor den Nationalratswahlen beschlossen werden und "Transparenz und Qualität der Aufsicht steigern und die aufsichtsbehördlichen Verfahrensabläufe verbessern".
Positiv bewertet die Bankensparte die Schaffung eines neuen Rechtsinstruments zur verbindlichen Vorabprüfung, dem sogenannten "Pre-Clearing". Dadurch werde künftig die Möglichkeit geschaffen, vorab eine verbindliche aufsichtsrechtliche Beurteilung, zum Beispiel hinsichtlich einer eventuellen Konzessionspflicht, zu erhalten.
Weiters sehe die Reform Erleichterungen für kleinere Banken vor. "Die Einrichtung von Ausschüssen und die Verpflichtung, für die Aufgaben der Internen Revision, eine eigene Organisationseinheit einzurichten, werden nun klar und proportional geregelt", so Rudorfer.
Schließlich werde im Bankwesengesetz festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Auslagerung von bankbetrieblichen Tätigkeiten an externe Dienstleister beziehungsweise Konzerngesellschaften zulässig ist. Gerade diese Möglichkeit sei in Zeiten ständig steigenden wirtschaftlichen Druckes und deren Notwendigkeit, Strukturen der Institute so schlank und effizient wie möglich aufzusetzen, besonders hilfreich.
"Eine schlagkräftige Aufsicht ist - da Voraussetzung für einen funktionierenden und fairen Finanzmarkt - auch im Interesse der österreichischen Banken", betont der Bankenvertreter in der Wirtschaftskammer.
Laut einem Presse-Bericht sieht die Reform auch vor, dass sowohl die Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank alle Positionen der zweiten Führungsebene künftig ausschreiben müssen. Künftig soll der Aufsichtsrat der FMA den Vorständen auch mehr auf die Finger schauen. Planungs- und Budgetierungsprozesse müssen etwa mit dem Kontrollorgan akkordiert werden.