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Public Viewing bei Fußball-EM: Zahlreiche Strafen von Finanzpolizei beantragt

24-07-2024, 10:55

Schon mit dem Anpfiff der Europameisterschaft im Fußball gab die Finanzpolizei bekannt, dass sie bei Public Viewings verstärkt kontrollieren würde. Die nun vorliegende Bilanz offenbart, dass nicht alle Unternehmen den Geist des "Fair Play" in ihrem Handeln bewahrt haben.

Bei 170 überprüften Firmen während der wurden insgesamt 131 Verstöße gegen Arbeitsrecht und 55 Fälle von Regelwidrigkeiten bei Registrierkassen erkannt. Den betroffenen Unternehmen könnten Verwaltungsstrafen von bis zu 350.000 Euro und Geldstrafen von maximal 280.000 Euro drohen.

Fußball-EM: Kontrollen bei Gastronomiebetrieben, Securityfirmen, Wettanbietern und Fanartikelverkäufer

"Wer sich nicht an die Spielregeln hält und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss mit den Konsequenzen in Form von Geldstrafen rechnen. Die Arbeit der Finanzpolizei trägt damit wesentlich zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei", so Finanzminister Magnus Brunner. Im Zuge einer gezielten Aktion führte die Finanzpolizei vorrangig in der Gastronomie, sowie bei Sicherheitsdiensten, Wettbüros und Verkäufern von Fanartikeln Kontrollen durch. In ganz Österreich wurden dabei an 91 Orten insgesamt 170 Unternehmen von 234 Angehörigen der Finanzpolizei überprüft.

Die Beamten deckten dabei unter anderem 84 Verstöße gegen das ASVG, 30 gegen das Arbeitszeitgesetz, 9 gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, 7 gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und einen Verstoß gegen das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz auf. Zusätzlich kamen in 4 Fällen Vergehen gegen die Gewerbeordnung ans Licht. Probleme gab es auch mit den Kassensystemen: Hier wurden insgesamt 55 Verstöße festgestellt, wobei die meisten (24) die Ausstellung von Belegen betrafen oder in 12 Fällen die Registrierkasse gar nicht erst zum Einsatz kam. In 6 Situationen war die gesetzlich geforderte Registrierkasse überhaupt nicht vorhanden. Die betroffenen Unternehmen müssen sich nun auf Nachfolgen einstellen: Es drohen Strafen in einer Gesamthöhe von bis zu 630.000 Euro.

(Red)

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