A1 und Magenta müssen nun die Gebühren erstatten. Ein Urteil ist bereits rechtsgültig, bei den anderen ist die Frist für die Berufung noch offen, meldeten der "Kurier" und die "Tiroler Tageszeitung" in ihren Ausgaben am Montag.
A1 und Magenta müssen nun die Gebühren erstatten. Ein Urteil ist bereits rechtsgültig, bei den anderen ist die Frist für die Berufung noch offen, meldeten der "Kurier" und die "Tiroler Tageszeitung" in ihren Ausgaben am Montag.
In über 250 Situationen verhinderten die Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei eine Verurteilung, indem sie die Gebühr zurückzahlten, erklärte der Wiener Rechtsanwalt Matthias Strohmayer, der Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation. Über 1.000 Fälle seien in Betreuung von Strohmayer, berichtete die "Tiroler Tageszeitung".
Die Arbeiterkammer reichte ebenfalls in diesem Jahr im Januar eine Sammelklage wegen der Servicegebühr der Mobilfunkanbieter ein. Die Entscheidungen stehen noch aus. Die Mehrzahl der Anbieter von Mobilfunkdiensten berechnet einmal im Jahr eine Servicegebühr. Diese wurde im Jahr 2011 eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor etwa anderthalb Jahren eine vergleichbare Gebühr bei Fitnessstudios verworfen hatte, entbrannte die Debatte über die Servicegebühr bei Mobilfunkdiensten erneut.
(APA/Red)