Im September sind viele Obstsorten reif und können geerntet werden. All jene, die keinen Garten besitzen, müssen dennoch nicht auf frisch gepflückte Vitamine verzichten (mehr dazu im Kasten rechts). Jetzt und in den nächsten Wochen können viele Äpfel, Quitten, Pflaumen, Feigen, Indianerbananen, Kaki-Pflaumen aber auch Brombeeren und Weintrauben von Bäumen und Sträuchern geholt und verarbeitet werden. Gartenbesitzer sollten bei der Ernte jedoch den optimalen Zeitpunkt beachten. Beim Pflücken der Früchte sollte man behutsam vorgehen, damit keine Druckstellen entstehen. Denn diese können leicht zu Fäulnis und Schimmel führen. „Zwetschken werden geerntet, wenn sie eine blau-violette Färbung annehmen und weich werden“, sagt Wolfgang Praskac, Geschäftsführer der gleichnamigen Gärtnerei in Tulln. Sie sind reif und besonders süß, wenn sie vom Stiel her etwas geschrumpft sind. „Zwetschken sind nur wenige Tage lagerfähig und sollten bald verarbeitet oder gegessen werden“, rät Praskac.
Foto: photocrew/Fotolia
Bei Äpfeln kann man hingegen nicht darauf warten, dass sie weich werden. Der Erntezeitpunkt ist gekommen, wenn sich die Früchte färben und mit leichtem Widerstand vom Baum pflücken lassen. Sie werden wegen der längeren Haltbarkeit mit Stiel geerntet. „Äpfel können je nach Sorte gut gelagert werden, manche sind erst im Jänner, Februar genießbar“, sagt der Gartenexperte. Denn die Früchte reifen nach, während sie kühl gelagert werden. Auch Feigen können schon bald gepflückt werden. „Man lässt sie so lange wie möglich hängen und macht vor der Ernte die Druckprobe“, betont Praskac. Dasselbe gilt für die winterharten Sorten der Kaki-Pflaume. Die Früchte sind reif, wenn sie sich rotbraun färben. Die zehn bis 15 Zentimeter langen Indianerbananen werden dann gepflückt, sobald sie einen gelblichen Farbton annehmen.
Doch was ist mit Zweigen, die über den Zaun ragen? „Grundsätzlich gehören sie dem Eigentümer des Baumes“, stellt Barbara Walzl-Sirk, Obfrau und Expertin des Mieterschutzverbandes, klar. „Doch wenn sie über die Grundstücksgrenze ragen, dann darf der Nachbar sie sich nehmen.“ Zu beachten ist jedoch, dass er sich zum Pflücken nicht auf das Grundstück des Baum-Eigentümers begeben darf. „Das bedeutet auch, dass er dazu weder auf den Baum klettern noch eine Leiter daran lehnen darf“, führt Walzl-Sirk aus. Das Gesetz sieht vor, dass der Grundeigentümer nur jene Früchte oder Beeren von den Ästen ernten darf, die sich über seinem Boden befinden. „Auch darf der Nachbar das, was von den überliegenden Ästen auf seinen Grund fällt, behalten“, erläutert die Wohnrechtsexpertin. Zum Aufklauben von Fallobst kann der Baumbesitzer jedoch genauso wenig gezwungen werden wie zum Entfernen von Laub in Nachbars Garten. Dieser muss im Fall des Falles wohl oder übel selbst aktiv werden und zu Rechen und Schaufel greifen.
Cornelia und Andreas Diesenreiter vom Schwendermarkt haben 2016 damit begonnen, überschüssiges Obst und Gemüse von Bauern und privaten Gartenbesitzern, die diese entbehren können, zu ernten. Wer keine Zeit hat, Bäume und Gemüsebeete abzuernten, oder einfach zu viel hat, kann sich beim „unverschwendet“-Team melden. Dieses kommt, wenn mindestens zwei Kübel Obst oder Gemüse zu holen sind, und erntet. Gartenbesitzer profitieren, weil das unverschwendet-Team für den Besitzer ein paar Kilo Früchte pflückt und/oder ihm Kostproben der Ernte zukommen lässt. Außerdem erspart sich der Gartenbesitzer, die vom Baum gefallenen Früchte aufzusammeln, da die meisten verarbeitet werden, die schlechten werden eingesammelt und entsorgt. Im Grunde geht es aber darum, dass das, was die Natur hervorbringt, nicht verschwendet wird. Cornelia und Andreas Diesenreiter verarbeiten die Ernte zu Marmelade, Sirup und Chutney und verkaufen sie am Schwendermarkt, ab Oktober soll es auch einen Onlineshop geben.
Menschen, die keinen Garten haben, zu Obst und Gemüse zu verhelfen, hat sich die Initiative „Mundraub“ zum Ziel gesetzt. Auf der Homepage finden Interessierte essbare Landschaften. In und um Wien werden 160 Obstbäume angezeigt, Straßenbäume und Parks, wo jeder ernten kann. Auch hier geht es darum, dass keine wertvollen Lebensmittel verkommen. Jeder kann Plätze melden, wo geerntet werden kann. Wichtig: Die Eigentumsverhältnisse müssen geklärt werden. In Wien sorgt die Initiative „Stadtfruchtwien“ für urbane Selbstversorgung.