Erleichterungen bei der Preisgestaltung werden von der Gasbranche gefordert. Das anstehende Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) sollte entsprechend adaptiert werden, so die Forderung des Fachverbands Gas Wärme (FGW).
"Das Erneuerbare-Gase-Gesetz ist in der Pipeline - was wir grundsätzlich begrüßen -, doch sollte das neue Gesetz zugleich zum Anlass genommen werden, für mehr Rechtssicherheit in der Preisgestaltung zu sorgen", sagte Peter Weinelt, FGW-Obmann und stv. Generaldirektor der Wiener Stadtwerke.
Denn bei Gaslieferverträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen bestehe eine latente Rechtsunsicherheit, teilte der FGW in einer Aussendung mit. Gasversorger könnten laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus 2019 Verträge nur auf Basis eines Index, etwa des Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI), ändern oder bei notwendigen Preisanpassungen die Kundenverträge kündigen. Die Gasversorger wollen nun, dass diese rechtliche Lücke im Rahmen des EGG geschlossen wird. "Der Gesetzgeber muss klar machen, was der Gasversorger darf und was nicht", sagte Weinelt.
Die aktuelle Rechtslage sorge "für unnötige Bürokratie, erhebliche Zusatzkosten und vor allem für Unverständnis und Verunsicherung bei den Betroffenen", teilte der FGW mit.
Im Rahmen des EGG ist eine schrittweise Umstellung des fossilen Gases hin zum Grünen Gas aus Biomethan, synthetischem Methan oder Wasserstoff geplant. Dabei sei jedoch voraussichtlich mit regelmäßigen Preisanpassungen zu rechnen. Allerdings sei unklar, welche Mehrkosten weiterverrechnet werden können, begründet Weinelt die Forderung nach mehr Rechtssicherheit.