Der Mercedes-Käufer habe einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die Abschalteinrichtung bei seinem Diesel ein Schaden entstanden sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag zur Klage gegen den Autobauer.
Der Mercedes-Käufer habe einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die Abschalteinrichtung bei seinem Diesel ein Schaden entstanden sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag zur Klage gegen den Autobauer.
Diese Frage wollte das mit der Klage eines Mercedes-Fahrers befasste Landgericht Ravensburg vom EuGH geklärt haben. Der EuGH fällt damit als erstes oberstes Gericht ein Urteil zu Ungunsten von Mercedes-Benz. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte Schadenersatzansprüche bisher abgelehnt, da er für diese Vorsatz zum Schädigen des Käufers zur Voraussetzung machte, bei dem Autobauer aber nur Fahrlässigkeit erkennen konnte. Der BGH hat eine neue Verhandlung für den 8. Mai angesetzt, um "Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht" zu erörtern. (AZ C-100/21)
(APA/Red)