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Probleme mit dem Flug an erster Stelle bei Reisemängeln

6-09-2017, 10:56

Flugprobleme stehen heuer an erster Stelle bei Reisemängeln. Das berichteten Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich am Mittwoch. Demnach machen Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen zwei Drittel der bisher bei der AK Oberösterreich eingegangenen 2.100 Beschwerden aus - nicht zuletzt durch die Insolvenz von Air Berlin.

Die klassischen Reisemängel wie Lärm, schmutzige Zimmer und überbuchte Hotels sind dagegen heuer nur selten aufgetreten. 2012 beispielsweise sah das Verhältnis noch völlig anders aus: Da machten die Flugprobleme "nur" 20 Prozent aus und beinahe jeder zweite Betroffene klagte über die üblichen Reisemängel.

Bei Flugproblemen würden nur wenige Reisende ihre Rechte kennen und Airlines darauf setzen, ihre Kunden im Fall einer Reklamation mürbe zu machen. Deshalb sind die AK-Konsumentenschützer eine Kooperation mit FairPlane eingegangen und haben seit 2016 für über 100 Betroffene insgesamt 47.000 Euro durchgesetzt - notfalls vor Gericht. Bei Air Berlin sind jedoch diese Möglichkeiten aufgrund der Insolvenz nicht mehr vorhanden.

Die Arbeiterkammer zeigt im Zusammenhang mit diesem aktuellen Fall eine Ungleichbehandlung auf: Während sich Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz bei Flugausfall am Veranstalter schadlos halten können, ist der Flugpreis für jene zur Gänze verloren, die nur den Flug gebucht haben. Die Interessenvertretung fordert daher eine gesetzliche Änderung, die auch Fluglinien zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet.

Beschwerden über Stornogebühren und -Versicherungen, die nicht leisten, bleiben ein Dauerbrenner. Sie machen rund zehn Prozent aus. Dieser Anteil ist laut Verbraucherschützern seit Jahren konstant. Aber die Summen steigen. Dies liege vor allem daran, dass teure Reisen wie Kreuzfahrten immer beliebter werden und die Stornokosten entsprechend hoch sind. Gerade bei sehr teuren Reisen ist daher eine passende Stornoversicherung anzuraten. Sie übernimmt bei Stornierung der Reise aus berechtigtem Grund die anfallenden Kosten.

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