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Deutsche Aufsicht will Beate Uhse bestrafen

29-08-2017, 16:45

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin will gegen den Erotikhändler Beate Uhse Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro verhängen, weil die Aktiengesellschaft für 2016 noch keinen Jahresbericht veröffentlicht hat. Das mit. Beate Uhse hatte die Vorlage der Jahresbilanz mehrfach verschoben.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sollen Aktiengesellschaften innerhalb von vier Monaten nach Ende des Jahres ihre Geschäftszahlen vorlegen.

Hintergründe sind Turbulenzen im Vorstand von Beate Uhse. Zunächst hatte der Handelsmanager Michael Specht im April dieses Jahres den Vorstandsvorsitz bei dem seit langem kriselnden Erotik-Konzern übernommen. Dabei wurde die Veröffentlichung der Jahresbilanz für Mai in Aussicht gestellt.

Letzte Nachfrist

Im Juni wurde der Finanzvorstand entlassen, Specht übernahm auch dessen Aufgaben und kündigte eine weitere Verzögerung bei der Veröffentlichung der Geschäftszahlen an. Ende Juni legte sich Beate Uhse dann auf Oktober als Termin fest.

Die Bafin äußert sich nicht zu einzelnen Unternehmen und ihren weiteren Schritten. In der Regel werden den Aktiengesellschaften aber zehn Wochen Zeit eingeräumt, ehe die angedrohten Zwangsgelder tatsächlich verhängt werden. Bei einer Veröffentlichung im Oktober wäre Beate Uhse noch innerhalb dieser Frist. Die Hauptversammlung soll im November oder Dezember stattfinden. Nach dem Aktiengesetz ist die Hauptsammlung innerhalb der ersten acht Monate des Jahres abzuhalten.

Negatives Eigenkapital droht

Für das Vorjahr hat Beate Uhse einen Umsatz von 105 bis 110 Mio. Euro angekündigt und ein Ergebnis vor Steuern und Zinsen zwischen minus einer und plus 2 Mio. Euro. Nach dem verlustreichen Verkauf von Großhandelsaktivitäten in den Niederlanden könnte die Beate Uhse AG zum Ende 2017 ein negatives Eigenkapital ausweisen.

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