Die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) dürfte zwar nicht abgeschafft werden, allerdings wird der Bund keine Haftungen für die WBIB übernehmen. "Die WBIB wird in die Wohnbaustruktur der Länder integriert", so das Finanzministerium am Montag in einer Stellungnahme gegenüber der APA zum seit Tagen kolportierten Aus der WBIB.
Damit wird die für den Bauträger wichtige Haftungsübernahme des Bundes für Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Zusammenhang mit WBIB-Finanzierungen in Höhe von 500 Mio. Euro gestrichen. "Die Länder können das Instrument zielgerichteter innerhalb einer bestehenden und bewährten Struktur einsetzen, wodurch insgesamt die Haftungen und Kosten reduziert werden", sagte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) laut der Ministeriumsmitteilung.
Die positiven Effekte der WBIB für den heimischen Wohnbau würden dadurch erhalten bleiben und Doppelstrukturen im Bund abgebaut. Ziel sei es, bedarfsgerecht Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank für die österreichische Wohnbaufinanzierung zur Verfügung zu stellen, so Löger.
Die Wohnbauinvestitionsbank wurde von der vorigen SPÖ-ÖVP-Regierung als Geld-Drehscheibe für den Bau Zigtausender zusätzlicher Wohnungen initiiert. Die im Frühjahr 2015 präsentierte Wohnbauoffensive sah ein Gesamtvolumen von 5,75 Mrd. Euro vor - davon 5 Mrd. Euro für die Wohnraumbeschaffung und 750 Mio. Euro für die dazugehörige Infrastruktur. Für ein Zehntel des Wohnteils (500 Mio. Euro) sollte der Bund garantieren. Mithilfe der WBIB könnte die jährliche Neubauleistung statt auf 17.000 bis 18.000 auf 20.000 bis 25.000 kommen, sagte ein Wohnbauexperte im Herbst.
Die WBIB erhielt erst heuer Anfang März das lang ersehnte grüne Licht der Brüsseler Wettbewerbsbehörde erhalten. Die EU-Kommission hatte Ende 2016 ein beihilfenrechtliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante staatliche Haftung von bis zu 500 Mio. Euro wettbewerbsrechtlich Okay ist.
Finanzminister Löger sieht für die Umsetzung der WBIB keinen Zeitdruck. Derzeit stünden dem Wohnbau ausreichend günstige Finanzierungen zur Verfügung. Die WBIB werde erst benötigt, wenn die EIB-Kredite einen deutlichen Zinsvorteil gegenüber herkömmlicher Marktfinanzierung aufwiesen, was voraussichtlich erst in ein bis zwei Jahren der Fall sein könnte, so Löger. "Ausreichend Zeit, die Struktur gemeinsam mit den Ländern fertigzustellen."
Für das Budget könne die Umsetzung im Budgetbegleitgesetz unmittelbar am 21. März erfolgen, da die neue Struktur keine Bundeshaftung benötige, heißt es aus dem Finanzministerium.