Ein umstrittenes EU-Rechtsthema ist entschieden: Der Gerichtshof der Europäischen Union , dass Schiedsgerichte für Streitfälle zwischen privaten Investoren und Staaten innerhalb der EU unzulässig sind. Momentan gibt es noch 196 solche Schiedsklauseln in Investitionsabkommen in der EU. Österreich, Deutschland, Frankreich, Niederlande und Finnland wollten daran festhalten – und unterlagen.
Laut dem Luxemburger Gericht widersprechen diese Schiedsklauseln dem EU-Recht und sind unzulässig. Diese privaten Investitionsschiedsgerichte treffen endgültige Entscheidungen; die Einhaltung des EU-Gemeinschaftsrechtes könne aber nur ein reguläres Gericht gewährleisten.
Foto: /Gerichtshof der Europäischen Union
Dieser Auffassung war auch die EU-Kommission, die sich in dieser Sache auf die Seite der Ost- und Südeuropäer gestellt hatte. Gegen Österreich und andere Staaten war deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Hintergrund für das Festhalten an den Klauseln war das Misstrauen gegenüber der Unabhängigkeit der Justiz in den jüngeren EU-Staaten.
Den Anlass für die Klage gab der niederländische Versicherer Achmea, der prozessierte, weil er nach 2006 in der Slowakei keine privaten Krankenversicherungen mehr anbieten durfte. Die Slowakei hätte 25 Mio. Euro Entschädigung zahlen müssen und brachte den Fall vors EU-Gericht.
Schiedsgerichte (bzw. der neuere Investitionsgerichtshof) aus Freihandelsabkommen der EU mit anderen Wirtschaftsräumen – wie CETA mit Kanada – sind von dem Urteil nicht betroffen. Zu deren Zulässigkeit ist ein eigenes Verfahren anhängig.