Über das Vermögen des Traditionsunternehmens KAPO Möbelwerkstätten GmbH mit Sitz in Pöllau, Steiermark, wurde heute, Dienstag, am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Das berichten die Gläubigerschutzverbände Creditreform und AKV. Demnach sind 94 Dienstnehmer und mehr als 170 Gläubiger betroffen. Das Frühwarnsystem des AMS wurde informiert.
Detail am Rande: Die KAPO Fenster und Türen GmbH ist von der Insolvenz nicht betroffen.
Das Unternehmen KAPO Möbelwerkstätten GmbH geht auf die in den 1920er Jahren gegründete Tischlerei der Familie Karl Polzhofer zurück. 1989 wurde das Möbelwerk errichtet. Die Antragstellerin produziert hochwertige Möbel unter der Marke „NWW Neue Wiener Werkstätte“, welche in Präsidentenkanzleien, bekannten Hotels und Restaurants zu finden sind, aber auch Büromöbel werden hergestellt.
Die KAPO Möbelwerkstätten GmbH selbst wurde erst 2004 gegründet, als die Trennung zwischen der Möbelproduktion und der Fensterproduktion gesellschaftsrechtlich vollzogen wurde.
"Die Insolvenzursachen liegen in einer allgemein schlechten Marktlage in der Möbelbranche und einer zunehmenden Konkurrenz aus Osteuropa", heißt es dazu von Creditreform.
"Eine Prolongation des Kontokorrentkreditrahmens (730.000 Euro) konnte kurzfristig nicht umgesetzt werden, vielmehr habe die Hausbank die Zession der offenen Forderungen offengelegt, was wiederum zu erheblichen Verunsicherungen bei den Kunden geführt habe, sodass im zweiten Halbjahr 2017 ein Auftragseinbruch um rund 35 Prozent bzw. ein Umsatzrückgang von mehr als einer Million Euro zu verzeichnen war", berichtet der AKV. "In weiterer Folge geführte Vergleichsgespräche mit der Hausbank bzw. die Versuche dem Unternehmen über private Mittel bzw. Privatkredite des Karl Polzhofer Liquidität zuzuführen, dürften letztlich auch wegen Unstimmigkeiten im Familienverband zu keinem Ergebnis geführt haben."
Mit den Unstimmigkeiten im Familienverband dürfte die Scheidung des Senior-Chefs Karl Polzhofer bzw. der Streit mit seiner Ex-Frau gemeint sein, der vor Gericht spielte. Im Insolvenzantrag wird dieser Streit ausführlich beschrieben. Das Aufteilungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Die Ex-Frau soll mit Einstweiligen Verfügungen den Verkauf von Liegenschaften erschweren bzw. erschwert haben.
Die Verbindlichkeiten werden mit 5,31 Millionen Euro, davon entfallen 1,946 Millionen Euro auf die Dienstnehmer, 1,71 Millionen Euro auf sonstige "Schulden", 521.000 Euro auf Lieferanten, 408.000 Euro auf Banken, 331.000 Euro auf die Finanz und 309.000 Euro auf die Gebietskrankenkasse.
Das Vermögen wird mit 3,053 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 1,584 Millionen Euro auf Vorräte, 680.000 Euro auf offene Forderungen. Forderungen in Höhe von 408.000 Euro wurden an die Hausbank abgetreten. Diese hat eine Klage am Gericht in Graz gegen das marode Unternehmen eingebracht.
Das Unternehmen soll fortgeführt werden. Den Gläubigern wird laut KSV1870 eine Quote von 20 Prozent binnen zwei Jahren angeboten. Es liegen derzeit Aufträge in der Höhe von rund 1,8 Millionen Euro vor.