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Anlegervertre­ter wehren sich gegen Squeeze-out bei deutscher Strabag

9-02-2018, 16:44

Der börsennotierte Baukonzern Strabag SE muss sich weiterhin mit den Minderheitsaktionären der deutschen Tochter Strabag AG auseinandersetzen. Die deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will die Einleitung eines Spruchverfahrens beantragen, weil sie die Barabfindung in Höhe von 300 Euro für viel zu niedrig hält.

Für diesen Betrag sollen die Minderheitsaktionäre laut Hauptversammlungsbeschluss der Strabag AG vom 24. März 2017 aus dem Unternehmen hinausgedrängt werden. Hintergrund war die Verschmelzung mit der Strabag-Tochter Illbau Liegenschaftsverwaltung, die nunmehr unter Strabag AG firmiert.

Die deutschen Kleinanlegervertreter finden die Barabfindung "deutlich zu niedrig", da der errechnete Unternehmenswert viel zu gering sei. Die künftigen Umsätze seine zu moderat, die Kosten überproportional und somit die Jahresergebnisse unterproportional eingeschätzt worden, so die SdK am Freitag in einer Aussendung.

Außerdem besteht nach Ansicht der SdK eine Schadenersatzforderung der Strabag AG gegen die Konzernmutter Strabag SE in Höhe von mindestens 200 Mio. Euro. Die Strabag AG hatte 2012 für 275 Mio. Euro 35 Prozent an der BHB (Bau Holding Beteiligungs AG) erworben. "Nach Einschätzung der SdK entstand im Zusammenhang mit der BHB durch verschiedene Handlungen der Strabag SE, darunter Einkäufe zu überhöhten Preisen, ein enormer Schaden für die Strabag AG", so die Aktionärsvertreter.

Bei der Konzernmutter in Österreich ist man gelassen. "Spruchverfahren finden im Zusammenhang mit Squeeze-out-Verfahren nach deutschem Recht regelmäßig statt. Der Abfindungspreis wurde in einem fairen und transparenten Verfahren ermittelt", so Strabag-SE-Vorstandschef Thomas Birtel in einer schriftlichen Stellungnahme zur APA. "Wir sind überzeugt, dass auch ein Spruchverfahren dies bestätigen wird."

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