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Forstinger auf gefährlichem Schleuderkurs

1-02-2018, 06:00

Immer wieder finanzielle Engpässe, mehrere Schuldenschnitte und alle paar Jahre ein Eigentümerwechsel – die 823 Mitarbeiter der Autozubehör- und Werkstättenkette Forstinger mit Sitz in Traismauer (Niederösterreich) haben in den vergangenen 18 Jahren viel mitgemacht. 2001 war man schon einmal in die Pleite geschlittert. Das Unternehmen kam danach nicht wirklich wieder in die Gänge.

Gestern, Mittwoch, wurde die Belegschaft mit der nächsten Hiobsbotschaft konfrontiert. Eigentümer und Geschäftsführer Martin Schmid-Schmidsfelden hat am Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren beantragt. Die Forstinger Österreich GmbH hat 31,22 Millionen Euro Schulden angehäuft, über das Vermögen gibt es noch keine verlässlichen Angaben. Als Insolvenzursachen werden zu hohe Mieten, zu langfristige Lieferverträge und ein massiver Umsatzeinbruch im Jänner 2018 angeführt.

Geschäftsmodell prüfen

"Man wird das Geschäftsmodell Forstinger prüfen müssen, ob es für die Zukunft überhaupt noch tragfähig ist", sagt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform zum KURIER. "Die vom Unternehmen angeführten Insolvenzursachen können nicht alleine die Ursache gewesen sein."

Laut Gewerkschaft GPA gab es am Mittwochnachmittag ein erstes Treffen zwischen Insolvenzverwalter, Gläubigervertretern und Personalvertretern. Dabei sollen die ersten Schritte des Sanierungsplans besprochen worden sein.

Fortbetrieb geplant

Eigentümer Schmid-Schmidsfelden will die Kette fortführen und zehn bis fünfzehn verlustträchtige Filialen schließen. Das bedeutet aber auch einen Personalabbau von 65 bis 130 Mitarbeitern. Die Kündigungsansprüche der betroffenen Mitarbeiter (1,73 Millionen Euro) sowie die offenen Löhne und Gehälter für Jänner (1,84 Millionen Euro) zahlt nun der Insolvenzentgeltfonds (IEF). Mit der rechtskräftigen Insolvenzeröffnung heute, Donnerstag, muss Forstinger aber die Mitarbeiter wieder selbst bezahlen.

Mit den Vermietern und Lieferanten sollen neue Konditionen verhandelt werden. Derzeit müssen die Waren zum Teil im Voraus bezahlt werden. Dazu kommt, dass einzelne Vermieter schon früher Nachlässe gewährten.

Harter Wettbewerb

Den Fortbetrieb und die 20-prozentige Quote für die 300 Gläubiger soll Forstinger aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren. Das geht aber nur, wenn man wieder in die Spur kommt. Die Voraussetzungen dafür sind eher nicht rosig. Im Gegenteil: Der stationäre Handel mit Kfz-Ersatzteilen und Autozubehör ist durch den Onlinehandel stark unter Druck. Marktführer ist die Firma Birner, die nicht nur als Einzelhändler fungiert, sondern großteils als Großhändler u.a. die Werkstätten beliefert. Forstinger konnte weder im B2B-Bereich noch im Kfz-Teilehandel Fuß fassen. Und das gängige Autozubehör – von Navis bis Schneeketten – erhält man heute schon bei Lebensmittel-Diskontern oder im Elektrohandel. Das verstaubte Flair der Forstinger-Filialen und das angebotene Sortiment gelten auch nicht als "Kunden-Magneten".

Lösung für Gutscheine - Forstinger-Vorteilskarte

"Nach den ersten Verhandlungen mit den Gläubigerschutzverbänden am Mittwoch konnte für jene Kunden, die Gutscheine, Gutscheinkarten und Gutschriften aus der Rückvergütung, Forstinger-Vorteilskarte, haben, eine positive Lösung wie folgt gefunden werden", teilte Insolvenzverwalter Volker Leitner mit. "Gutscheine, Gutscheinkarten und Gutschriften aus der Rückvergütung (Forstinger-Vorteilskarte) werden ab sofort zu 100 Prozent ab einem Einkauf zum dreifachen Wert des Gutscheines, der Gutscheinkarte oder der Gutschrift aus der Rückvergütung (Forstinger-Forteilskarte) eingelöst." Das heißt, ab einem Verkaufspreis in Höhe von 60 Euro kann ein Gutschein in Höhe von 20 Euro eingelöst werden. Einlösungen unter dem dreifachen Wert sind nicht möglich. Insgesamt sollen Gutscheine und Gutschriften im Wert von insgesamt rund 735.000 Euro noch nicht eingelöst worden sein.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Einlösung laut Leitner nur in den stationären Filialen möglich, nicht aber im Onlineshop. Für Forstinger-Kunden, die dieses Anbot nicht in Anspruch nehmen wollen, besteht die Möglichkeit, ihre Forderungen als Insolvenzforderungen beim Landesgericht St. Pölten anzumelden.

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