Ist bei der Veräußerung der legendären Rennstrecke in der Eifel alles mit rechten Dingen zugegangen? Ein unterlegener Bieter lässt das jetzt juristisch klären. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verhandelt morgen, Dienstag (30. Jänner), über den Verkauf des Nürburgrings.
Im Kern geht es um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz zu billig und mit illegalen Beihilfen verkauft worden ist. Der unterlegene Bieter Nexovation klagt gegen die Europäische Kommission.
Diese hatte 2014 den Verkauf des bis dahin kräftig subventionierten Nürburgrings an den deutschen Autozulieferer Capricorn für 77 Mio. Euro akzeptiert: Der Deal verstoße nicht gegen das Beihilferecht.
Das Technologie-Unternehmen Nexovation in Nashville im US-Bundesstaat Tennessee kritisiert jedoch, dass das Verkaufsverfahren nicht offen, transparent und diskriminierungsfrei gewesen sei. Damit sei es unrechtmäßig. Capricorn-Chef Robertino Wild ist inzwischen am legendären Ring nicht mehr beteiligt, seine Mehrheitsanteile hat eine Holding um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin erworben.
Eine gerichtliche Entscheidung wird in Luxemburg nicht gleich am Schluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag, sondern erst in mehreren Wochen erwartet. Das Gericht der EU ist in diesem Fall die erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Geklagt hat in gleicher Sache auch der Verein "Ja zum Nürburgring" - er hält den Verkauf der Rennstrecke ebenfalls für intransparent. Laut Vereinssprecher Dieter Weidenbrück ist in diesem Fall noch kein Termin beim Gericht der EU bekannt. Die beiden Klagen seien nicht für eine Verhandlung zusammengefasst worden. "Von uns wird aber am Dienstag jemand in Luxemburg vor Ort sein - nicht offiziell, sondern im Publikum", sagte Weidenbrück. "Wir sind sehr gespannt."