Billigere und schnellere Überweisungen, die jeweils besten Sparzinsen: Mit diesen Versprechungen werben junge Finanz-Start-ups um die Gunst der Kunden. Bisher erschwerten ihnen aber administrative Hürden das Geschäft. Um diese Geschäfte abwickeln zu können, müssen FinTechs nämlich mit der Bank kooperieren, bei denen der Kunde sein Konto hat.
Denn Konten dürfen die FinTechs, die in der Regel keine Bankenlizenz haben, nicht führen. Die Banken aber ließen die Kundendaten, die die Start-ups für ihre Services benötigten, nicht raus. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (Payment Services Directive), die in Österreich voraussichtlich im Laufe des Februar in Kraft tritt, wird sich das ändern. Wenn der Kunde zustimmt, müssen die Banken Kontodaten dann an ihre junge Konkurrenz weitergeben. Das läuft dann folgendermaßen ab: Der Kunde hat sein Konto weiterhin bei seiner Hausbank, erledigt die Überweisungen aber – weil billiger – über ein Start-up. Die Erste Bank nützt die Daten-Öffnung selbst aus: Über ihre Online-Banking-Plattform George sollen Kunden künftig Überweisungen von all ihren Konten – egal bei welcher Bank – abwickeln können.
Die neue EU-Richtlinie bringt noch eine Neuerung: Die Haftung im Falle von Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Zahlungskarte wird von 150 Euro auf 50 Euro reduziert. Natürlich muss der Kunde nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie für den Zahlungsverkehr hat sich die Regierung auch eine gesetzliche Klarstellung der Kosten für Barabhebungen bei Bankomaten vorgenommen.
Bankomatgebühren wird es in Österreich demnach ab heute, Samstag, nicht mehr geben. Sogenannte Drittanbieter – das sind Dienstleister, die keine Banken sind, aber Bankomaten betreiben wie etwa Euronext – verlangen pro Behebung knapp zwei Euro. Diesen Betrag muss die Hausbank auf das Kundenkonto gutschreiben. "Das passiert automatisch. Die Kunden müssen dies nicht extra beantragen", sagt Christian Hromatka, Sprecher der Erste Bank. Einfach hinnehmen wollen die Banken das nicht: Die Bankensparte der WKO hat den Verfassungsgerichtshof angerufen. Nur in Ausnahmefällen sind Bankomatgebühren erlaubt. Und zwar, wenn ein Kontopaket vereinbart ist, das ab einer gewissen Anzahl von Abhebungen eine Gebühr vorsieht.