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NIKI beantragt zweites Insolvenzver­fah­ren - diesmal in Österreich

11-01-2018, 09:34

Nach dem langen Tauziehen um die Zuständigkeit für die Abwicklung der Insolvenz der NIKI Luftfahrt GmbH, 1300 Wien, Flughafen Schwechat, Office Park I/B03, stellte das Unternehmen nunmehr über den vorläufigen Insolvenzverwalter den Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in Form eines Sekundärverfahrens beim Landesgericht Korneuburg. Das Gericht prüft laut KSV1870 diesen Antrag derzeit, doch ist nach Einschätzung des KSV1870 mit einer kurzfristigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu rechnen.

"In Deutschland ist zwar der Kompetenzstreit über die Frage der Zuständigkeit des deutschen oder österreichischen Insolvenzgerichts noch nicht endgültig entschieden, doch unabhängig von dieser Entscheidung ist das Unternehmen nunmehr offenbar selbst der Auffassung, dass die österreichische Zuständigkeit zumindest für ein Sekundärverfahren gegeben ist", heißt es dazu vom Gläubigerschutzverband KSV1870. "Der KSV1870 begrüßt den Schritt des Unternehmens, da nach Eröffnung eines österreichischen Insolvenzverfahrens ein österreichischer Masseverwalter in Kooperation mit dem vorläufigen deutschen Insolvenzverwalter und mit Unterstützung des Gläubigerausschusses gemeinsam an der Herbeiführung einer schadensminimierenden Lösung arbeiten kann."

Laut Gläubigerliste sind 56 inländische Gläubiger betroffen, sie forden rund 1,3 Millionen Euro. "Im Hinblick auf die gebotene Verwertung des Vermögens, auch der österreichischen Assets, soll das Verfahren als Konkursverfahren geführt werden", heißt es weiter. Laut Schuldnerangaben soll es in weiterer Folge zu einer übertragenen Sanierung kommen, sprich zu einer auffanglösung.

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