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Neue Details zum Notverkauf der Wiener Leiner-Zentrale

9-01-2018, 16:14

Rund um den Blitz-Deal, mit dem der Immobilien-Investor und Chef des Signa-Konzern, René Benko, den Leiner-Mitarbeitern Ende Dezember ihre Gehälter rettete, liegen neue Informationen vor. Wie berichtet, hat Benko kurz nach den Weihnachtsfeiertagen die Leiner-Zentrale in der Wiener Mariahilfer Straße 18 von der Leiner Immobilien GmbH erworben. Er hatte nur drei Tage Bedenkzeit für diesen Deal, denn die Möbelhandelskette Leiner benötigte dringend Geld. Es handelte sich dabei um einen Notverkauf, da Leiner aufgrund der finanziellen Probleme ihren Mutterfirma Steinhoff selbst Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist. Es musste alles sehr schnell gehen. "Es war eine Art Husarenritt", sagt ein Insider zum KURIER.

Wie aus dem Kaufvertrag hervorgeht, der dem KURIER vorliegt, hat die Laura Daphne GmbH mit Sitz in Innsbruck, ein Tochterunternehmen von Benkos Laura Privatstiftung, die 7371 Quadratmeter Grundfläche umfassende Immobilie für 60 Millionen Euro zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer erworben. Dazu kommen noch 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer vom Brutto-Kaufpreis und 1,1 Prozent Eintragungsgebühr. Detail am Rande: Jede Seite zahlt ihre Anwälte selbst.

Und die frühere Leiner-Eigentümer-Familie Koch hat ein lebenslanges Wohnrecht für die Luxus-Wohnung  (507,49 Quadratmeter Wohnfläche, 1000 Quadratmeter-Flachdach-Garten) im Leiner-Gebäude, die sie auch nutzt.  Es handelt sich eigentlich um ein Haus auf dem Leiner-Haus. Die ursprüngliche Vereinbarung über das verbücherte Wohnrecht wurde zwischen der Rudolf Leiner GmbH und dem Ehepaar Koch wurde im April bzw Juni 2013 abgeschlossen.

Foto: KURIER/Gnedt Martin Zurück um Benko-Deal. Die Begleichung der Umsatzsteuer erfolgt durch sogenannte Überrechnung, das heißt, die Leiner Immobilien GmbH verpflichtet sich zur Umsatzsteuervoranmeldung bei der Finanz. Eine direkter Leistungsanspruch der Verkäuferin auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrages an sie wird ausdrücklich ausgeschlossen, heißt es im Vertrag.

„Sollte die Überrechnung der Umsatzsteuer - aus welchen Gründen auch immer - nicht erfolgen oder von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, so hat der Käufer den Umsatzsteuerbetrag direkt an die Finanzverwaltung zu bezahlen“, heißt es im Kaufvertrag. „Diese Verpflichtung besteht aber nur dann und nur insoweit als eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung vorliegt.“

Sollte die Verkäuferin bei den diesbezüglichen Steuerangelegenheiten in Verzug geraten, muss sie die Käuferin schadlos halten. Der Netto-Kaufpreis wurde „unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung" am 29. Dezember auf ein UniCredit-Konto der Leiner Immobilien GmbH überwiesen. Zugleich stehen der Laura Daphne GmbH ab diesem Kauf-Stichtag auch alle Einnahmen aus dem Immobilie zu. Die Immobilie selbst ist unbelastet.

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