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Was Sie über das NIKI-Insolvenzver­fah­ren wissen sollten

9-01-2018, 12:52

Die Insolvenz der österreichischen Billig-Airline Air-Berlin-Tochter NIKI kann an rechtlicher Brisant kaum übertroffen werden. Wie berichtet hat die NIKI-Geschäftsführung das Insolvenzverfahren in Berlin beantragt, weil NIKI angeblich ihren geschäftlichen Mittelpunkt in Berlin hat. Doch eine Beschwerde des Prozessfinanzierers und Fluggastrechte-Experten hat diese sogenannte vorläufige Insolvenzverfahren in heftige Turbulenzen gebracht. Mit dem Resultat, dass das Landgericht Berlin als zweite Gerichtsinstanz festgestellt hat, dass NIKI ihren geschäftlichen Mittelpunkt in Österreich  hat und das Insolvenzverfahren auch in Österreich geführt werden müsse. Doch die NIKI-Geschäftsführung gibt sich noch nicht geschlagen. Sie hat eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingebracht, gegen die Entscheidung, wonach die internationale Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren in Österreich und nicht in Deutschland liegt.

Zugleich wird österreichische Air-Berlin-Tochter Niki voraussichtlich bis Ende der Woche einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Österreich stellen. Oder anders gesagt: Es könnte zwei Insolvenzverfahren über die NIKI Luftfahrt GmbH geben, ein Primärverfahren in Deutschland und ein Zweitverfahren in Österreich, was auch zu doppelten abwicklungskosten führen kann bzw. wird.

Wer soll sich da noch auskennen?

Ein Top-Experte in Sachen Insolvenzrecht ist Otto Zotter, Chef aller Bundesländer-Niederlassungen des österreichischen Gläubigerschutzverbandes KSV1870.

„Diese aktuelle Situation hätte eigentlich vermieden werden sollen“, sagt Zotter zum KURIER. „Wir haben es leider innerhalb der EU noch nicht geschafft, ein einheitliches Insolvenzverfahren zu bekommen; die Ziele, die ein Insolvenzverfahren verfolgt sind in jedem Land anders.“ Das österreichische Insolvenzrecht verfolgt in erster Linie die Interessen der Gläubiger, das heißt eine möglichst hohe finanzielle Befriedigung der Gläubiger steht im Mittelpunkt.

„In Deutschland geht es in erster Linie um den Erhalt des Unternehmens ähnlich wie bei einem Chapter-11-Verfahren in den USA“, sagt Zotter. Es gibt aber auch in Sachen Insolvenzen EU-Recht, das dabei eingehalten werden muss.

Wo Vermögen ist, dort auch ein Verfahren möglich

„In jedem EU-Land, in dem ein Schuldner bzw. ein schuldnerisches Unternehmen Vermögen hat, kann auch ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Unabhängig davon, wo der protokollierte Firmensitz ist oder wo die zentrale Geschäftsführung oder der Vorstand sitzt“, sagt der KSV1870-Experte zum KURIER. „Das zuständige Gericht muss aber auch prüfen, ob es schon in einem anderen EU-Land ein Verfahren gibt, im Fall NIKI ist es ein Hauptverfahren in Deutschland, dann kann das österreichische Gericht nur ein sogenanntes Sekundärverfahren eröffnen.“ Und jetzt wird es kompliziert. „Man hat dann parallel zwei Insolvenzverfahren und die beiden Insolvenzverwalter müssen sich abstimmen“, sagt Zotter. „Die stecken dann ihren Verantwortungsbereich ab, wer macht jetzt was.“ Es fallen aber für diese Abwicklung auch die doppelten Kosten an.

„Die Gläubiger können ihre Forderungen sowohl im österreichischen Verfahren als auch im deutschen Verfahren anmelden, um jeweils eine Quote zu lukrieren, falls es ein gibt“, sagt Zotter. „Ein solche Situation bläht den Abwicklungsapparat bloß auf, es kommt zu höheren Kosten und sollte tunlichst vermieden werden.“ Nachsatz: „Zugleich könnte es zu Streitereien über die Verteilung des Fells des Bären kommen.“ Zotter spielt damit auf den Verkauf der NIKI-Vermögenswerte durch den deutschen Insolvenzverwalter an den britischen Luftfahrtkonzern IAG bzw. dessen Billig-Tochter Vueling an. Die Frage ist, wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt? Der Deal hängt derzeit in der Luft.

Indes besteht aber noch Hoffnung, dass das erste Insolvenzverfahren in Deutschland für nichtig erklärt wird, und das Hauptinsolvenzverfahren am Ende vom örtlich zuständigen Konkursgericht Korneuburg abgewickelt wird.

Vueling weiter an Kauf interessiert

Der britische Luftfahrtkonzern IAG hält indes trotz des juristischen Tauziehens um die Niki-Insolvenz am Kauf der Air-Berlin-Tochter fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.

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