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Erneute Wendung: Niki legte Beschwerde ein

9-01-2018, 12:52

Die insolvente österreichische Air-Berlin-Tochter Niki will ihr in Deutschland laufendes Insolvenzverfahren retten. Niki hat deshalb Rechtsbeschwerde eingelegt beim deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, gegen die Entscheidung, wonach die internationale Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren in Österreich und nicht in Deutschland liegt.

Die Beschwerde sei am Montag eingegangen, erklärte eine Sprecherin des BGH am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. "Das Verfahren wird zügig bearbeitet." Zuständig sei der mit Insolvenzrecht befasste 9. Zivilsenat.

Nach dem zum Insolvenzstandort will die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki voraussichtlich bis Ende der Woche einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Österreich stellen.

Das Insolvenzverfahren in Österreich sei "ein wichtiger Schritt, um eine geordnete Abwicklung von Niki in Österreich zu gewährleisten", sagte der vorläufige deutsche Niki-Insolvenzverwalter, Lucas F. Flöther, in einer Aussendung am Dienstag. Der geschlossene Kaufvertrag für den Niki-Geschäftsbetrieb soll laut Flöther kurzfristig über das österreichische Sekundär-Verfahren abgesichert werden.

Landgericht Berlin: Verfahren neu aufrollen

Das Landgericht Berlin hatte am Montag auf die Beschwerde des Fluggastrechte-Portals Fairplane hin beschlossen, dass das Insolvenzverfahren in Österreich neu aufgerollt werden müsste. Das könnte aber den schon vereinbarten Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG platzen lassen.

Vueling weiter an Kauf interessiert

Der britische Luftfahrtkonzern IAG hält indes trotz des juristischen Tauziehens um die Niki-Insolvenz am Kauf der Air-Berlin-Tochter fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.

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