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NIKI-Insolvenz: Verfahren doch in Österreich

8-01-2018, 15:24

Knalleffekt in der juristischen Auseinandersetzung über das Insolvenzverfahren der air-Berlin-Tochter NIKI. Die Zivilkammer 845 des Landgerichtes Berlin hob am Montag den Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg auf. Die erste Instanz hatte eine Beschwerde des Passagierrechte-Portals FairPlane gegen die Durchführung des Insolvgenzverfahrens in Deutschland abgewiesen.

Die Entscheidung des Landgerichtes bedeutet, dass das Konkursverfahren über NIKI in Österreich stattfinden muss. FairPlane hat wie berichtet bereits einen Konkursantrag am Landesgericht Korneuburg eingebracht.

Der zu bestellende österreichische Masseverwalter muss nun gemeinsam mit dem Gläubigerausschuss den in Berlin beschlossenen Verkauf von großen Teilen von NIKI an IAG/Vueling nochmals prüfen. Wird der Verkauf für in Ordnung befunden, geht der Deal durch. Andernfalls heißt es zurück an den Start.

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