Was früher ganz normal war, wird heute nicht mehr gern gesehen: Egal ob im Büro, auf der Baustelle, in Gaststätten oder im Flugzeug – noch vor einigen Jahren war es kein Problem sich an diesen Orten eine Zigarette anzuzünden. Hier hat sich sukzessive einiges verändert. Wer raucht, schadet seiner eigenen Gesundheit und den Menschen in seiner direkten Umgebung. Die gesundheitlichen Risiken sind den meisten Menschen bekannt. Laut der Studie der OECD "Health at a Glance 2017" rauchen 24 Prozent der Österreicher täglich, darunter im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Frauen. Der Anteil der Raucher geht im OECD-Schnitt seit 2000 stetig zurück, in Österreich bleibt er seit Jahren auf annähernd gleichem Niveau. Damit liegen wir weltweit im oberen Spitzenfeld.
Am Arbeitsplatz erhitzt das Thema vor allem dann die Gemüter, wenn es darum geht, ob, wann und wie lange Raucherpausen genommen werden dürfen. Grundsätzlich sind Arbeitgeber gemäß § 30 des Arbeitnehmerschutzgesetz dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind. Rauchen während der Arbeit ist nur dann erlaubt, wenn ein Arbeitnehmer allein in seinem Einzelbüro ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr bei geschlossener Tür ist, wenn es sich um typische Werks- bzw. Fabrikshallen handelt und keine Brand- oder Explosionsgefahr besteht, in abgetrennten Raucherbereichen der Gastronomie oder wenn ausschließlich RaucherInnen im Arbeitsraum ohne Kunden- und Parteienverkehr tätig sind. Ausnahmsloses Rauchverbot besteht allerdings in allen Räumlichkeiten öffentlicher Orte.
Arbeitnehmer haben durch die Tabakgesetz-Novelle von 2008 bei einer Beschäftigung in Raucherbetrieben Anspruch auf Dienstfreistellung für diagnostische und gesundheitsfördernde Maßnahmen und Anspruch auf Abfertigung bei Kündigung wegen Passivrauchbelastung. Jugendliche müssen ihre Ausbildung vorwiegend in Nichtraucherräumen absolvieren können, werdende Mütter haben Anspruch auf Wochengeld bzw. Betriebshilfe bei Arbeitsverbot. Wenn Raucherräume vorhanden sind, müssen diese verschließbar sein und eine von den anderen Räumen getrennte Entlüftung besitzen. Anspruch auf Raucherpausen haben Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. So wie jedem Arbeitnehmer stehen auch den Rauchern nur die gesetzlichen Pausen, die jedem zur Verfügung stehen, zu. Die Chefetage kann jedoch mit seinen Mitarbeiter bestimmte Rauchpausen vertraglich festlegen.
In der Gastronomie sorgt das Rauchen abermals für Furore. Das 2015 von der ÖVP mitbeschlossene Rauchverbot in der Gastronomie soll nun doch gekippt werden. Die neue schwarz-blaue Regierung unter Kanzler Sebastian Kurz will nicht, dass das generelle Rauchverbot umgesetzt wird. In 15 EU-Ländern gilt bereits ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Österreich hinkt dabei hinterher. Gäste können in abgetrennten Räumen weiterhin Zigaretten rauchen. In Lokalen, die über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen, keine Speisen zubereitet werden und der Gastraum weniger als 75 Quadratmeter (vorher 50 Quadratmeter) beträgt, darf ebenfalls gequalmt werden. Umgesetzt wird dagegen das Rauchverbot für unter 18-Jährige, das Kindern und Jugendlichen verbietet im Raucherbereich zu sitzen. Zusätzlich ist ein Rauchverbot im Auto geplant, wenn Kinder mitfahren.
Kritik kommt vor allem aus dem Gesundheitsbereich: SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner bezeichnet das Kippen des Rauchverbots als einen "enormen gesundheitspolitischen Rückschritt." Mehr als 400.000 Menschen haben seither die Petition für ein generelles Rauchverbot der österreichischen Krebshilfe unterschrieben. Ebenso haben neun klinische Abteilungsleiter der Universitätsklinik für Innere Medizin mit 194 Mitarbeitern einen offenen Brief an Sebastian Kurz verfasst, in dem sie die Kehrtwende der aktuellen Regierung kritisieren. - Barbara Heiss