Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg will am Donnerstag über eine Beschwerde des Fluggastrechte-Portals Fairplane gegen das Niki-Insolvenzverfahren entscheiden. Nach Ansicht von Fairplane müsste dieses in Österreich stattfinden und nicht in Deutschland, weil die einstige Air-Berlin-Tochter nach österreichischem Recht gegründet wurde.
Der Verkauf von Niki an Vueling/IAG könnte im schlimmsten Fall noch scheitern, wenn der Insolvenzort Berlin und damit das gesamte Verfahren rechtlich gekippt würde, warnte gestern ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Lucas Flöther. Gleichzeitig wurde allerdings betont, dass der Ort des Insolvenzverfahrens für die Gläubiger unerheblich sei.
Das Amtsgericht prüft derzeit die Beschwerde. "Vorbehaltlich der den Beteiligten eingeräumten Möglichkeit, Stellung zu nehmen, ist voraussichtlich mit einer schriftlichen Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg im Laufe von Donnerstag, dem 4. Januar 2018, zu rechnen", teilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am Mittwochvormittag mit. Im gerichtlichen Insolvenzbeschluss von Mitte Dezember wurde Niki als "Werkbank" von Air Berlin bezeichnet, was auch den Gerichtsstandort Berlin erklärt hatte.
Außerdem hat Fairplane einen Insolvenzantrag gegen Niki vor dem Landesgericht Korneuburg (NÖ) eingebracht. Ein Konkursverfahren in Österreich erleichtere die Durchsetzung der Ansprüche von Tausenden geschädigten Passagieren und gewährleiste ein Verfahren abseits der Interessen der Muttergesellschaft Air Berlin in Deutschland, argumentiert Fairplane. "Vor nächster Woche gibt es keine Entscheidung zum Insolvenzantrag", sagte ein Landesgerichtssprecher zur APA.
Der Niki-Insolvenzverwalter sieht die Beschwerde in Berlin und den Insolvenzantrag in Österreich kritisch. "Diese Beschwerde wird im Wesentlichen damit begründet, dass die österreichischen Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren in Österreich leichter ihre Forderungen anmelden könnten", so ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Lucas Flöther in einer Stellungnahme. Es seien aber sämtliche Flüge von Niki über Air Berlin gebucht, und eventuelle Forderungen von Niki-Fluggästen müssten deshalb bei Air Berlin angemeldet werden - also in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen. "Es ist also für die Gläubiger völlig unerheblich, wo das Niki-Verfahren stattfindet", betonte der Sprecher.