Der Rechnungshof übt Kritik am Wiener Bauträger Gesiba. Die gemeinnützige Bauvereinigung, die zu 99,97 Prozent im Eigentum der Stadt Wien steht, habe Jahresüberschüsse auf Kosten der Mieter erwirtschaftet, wird in einem am Freitag veröffentlichten Prüfbericht beanstandet. Das Prüforgan empfiehlt der Gesiba, die Gewinne auch an die Mieter weiterzugeben.
Die Gesiba hat nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz günstigen Wohnraum unter Einhaltung des Kostendeckungsprinzips bereitzustellen. Gleichzeitig räumt ihr das Gesetz die Möglichkeit ein, Gewinne zu erzielen. Zwischen 2011 bis 2014 erwirtschaftete der Bauträger - bei jährlichen Umsatzerlösen zwischen 111,10 Mio. Euro (2011) und 124,54 Mio. Euro (2014) - Jahresüberschüsse zwischen 20,64 Mio. Euro (2011) und 30,46 Mio. Euro (2014). Die größten Umsatzerlöse resultierten aus Mieteinnahmen.
"Wenngleich es im Interesse der Gesiba lag, angemessene Gewinne zu erwirtschaften (bspw. um Reserven für etwaige Leerstände, Mietausfälle oder Delogierungen zu haben), sollte sie bei einem Zielkonflikt zwischen einer Rücklagen erhöhenden Gewinnmaximierung und der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum letzterem den Vorrang einräumen", heißt es im Bericht. Genau das hatte der RH bereits in einem früheren Bericht 2015 empfohlen.
Die Gesiba hielt in einer Stellungnahme fest, dass die Wohnungsmieten gemeinnütziger Bauvereinigungen nicht nur deutlich billiger als private Mieten seien, sondern in den letzten Jahren auch gedämpfter angestiegen seien und zitierte eine Studie, laut der der Großteil der Mieter mit der Preiswürdigkeit seiner Wohnung sehr zufrieden sei. Das erwirtschaftete Eigenkapital werde "im Sinne eines Generationenausgleichs zur Sicherung einer nachhaltigen Wohnversorgung bestehender und zukünftiger Nutzer auf Dauer für die Grundstücksbevorratung sowie die Co-Finanzierung von Neubau- und Sanierungsprojekten gebunden und verwendet".
Im Bericht werden außerdem die hohen Gagen für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter moniert. Einzelne zusätzliche Leistungen an die Mitarbeiter seien "im Sinne der gebotenen Sparsamkeit kritisch zu hinterfragen". So zahlte die Gesiba im Jahr 2014 rund 2,27 Mio. Euro für rund 29 verschiedene Zulagen, Prämien und sonstige freiwillige Leistungen an ihr Personal aus. Der Jahresbezug eines Vorstandsmitglieds sei über dem doppelten Jahresbezug einer Sektionsleitung im Bundesdienst und zugleich um rund 25 Prozent über dem höchstmöglichen Jahresbezug des Bürgermeisters der Stadt Wien gelegen.
Die Gesiba argumentierte, dass "die branchenüblichen und auch in den Kollektivverträgen enthaltenen Zulagen, Prämien und freiwilligen Sozialleistungen Garant für die Erhaltung der Arbeitsqualität" der Mitarbeiter seien. Sie verwies auf das niedrige Niveau der Krankenstandsquote und Mitarbeiterfluktuation sowie auf die lange Firmenzugehörigkeit der Beschäftigten. Dies stelle einen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen dar.
Kritik übt der Rechnungshof außerdem an der teilweise undurchsichtigen Vergabepraxis. Empfohlen wird, interne Richtlinien für die Wohnungsvergabe auszuarbeiten und Bevorzugungen aus sozialen Gründen nachvollziehbar zu dokumentieren.