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Lohnsteuer: Höchststeuer­satz nur für 200 Personen

20-12-2017, 11:16

Die Steuerreform 2015/2016 hat für die 6,9 Millionen Lohnsteuerpflichtigen in Österreich eine Entlastung von durchschnittlich 640 Euro pro Person gebracht. Der auf 55 Prozent erhöhte Spitzensteuersatz traf nicht einmal 200 Personen. Das Lohnsteueraufkommen ging aufgrund der Reform um 10,8 Prozent gegenüber 2015 zurück. Das geht aus einer am Mittwoch präsentierten Auswertung der Statistik Austria hervor.

Im Jahr 2016 gab es 6,86 Mio. lohnsteuerpflichtige Einkommensbezieher, 4,446 Mio. davon waren unselbstständig Erwerbstätige, 2,413 Mio. Pensionisten. Sie alle bezogen Bruttobezüge in Höhe von 188,6 Mrd. Euro und zahlten 25,2 Mrd. Euro davon Lohnsteuer. Diese Steuern wurden allerdings nur von 4,4 Mio. der Lohnsteuerpflichtigen gezahlt. Die anderen 2,4 Mio. (35,2 Prozent) zahlten keine Lohnsteuer, weil ihr Einkommen zu niedrig war.

Die Lohnsteuerentlastung im Zuge der Reform betrug 4,38 Mrd. Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Steuerentlastung von 638 Euro pro Person. Im Detail fällt die Entlastung allerdings sehr unterschiedlich aus. Auf die Arbeitnehmer entfiel mit 3,133 Mrd. Euro ein Anteil von 71,5 Prozent der Lohnsteuerentlastung, bei den Pensionisten waren es 1,247 Mrd. Euro (28,5 Prozent). Beim Vergleich zwischen den Geschlechtern war die Steuerentlastung durch die Steuerreform bei den Männern (2,767 Mrd. Euro bzw. 63,2 Prozent) deutlich größer als bei den Frauen (1,613 Mrd. Euro bzw. 36,8 Prozent), was eine Folge des höheren (Durchschnitts-)Einkommens der Männer ist.

Größte Entlastung für kleine und mittlere Einkommen

Betrachtet man die Lohnsteuerentlastung nach Steuertarifstufen, zeigt sich Folgendes: Der weitaus größte Anteil der Steuerentlastung, nämlich 77,7 Prozent (3,401 Mrd. Euro) entfiel auf die Personen mit einer Bemessungsgrundlage zwischen 18.000 und 60.000 Euro, also auf die kleinen und mittleren Einkommen. Es handelte sich dabei um 2,9 Mio. Personen bzw. 42,3 Prozent aller Lohnsteuerpflichtigen.

Auf die darunter liegenden Stufe mit einer Bemessungsgrundlage zwischen 11.000 und 18.000 Euro, die 1,334 Mio. Personen und damit 19,5 Prozent aller Lohnsteuerpflichtigen umfasste, entfiel ein Anteil von 12,1 Prozent (532 Mio. Euro) der Steuerentlastung.

In der Stufe der Bemessungsgrundlage von 60.000 bis 90.000 Euro sowie darüber bis einer Mio. Euro fiel die Steuerentlastung mit einem Anteil von 6,7 Prozent (294 Mio. Euro) bzw. 3,7 Prozent (160 Mio. Euro) schon deutlich geringer aus.

Ab einer Bemessungsgrundlage von einer Mio. Euro kam es durch die Steuerreform zu einer Steuererhöhung. Der Grenzsteuersatz wurde von 50 auf 55 Prozent angehoben. Die daraus resultierende Steuermehrbelastung betrug nur sieben Mio. Euro und traf lediglich 197 Personen.

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