Der international tätige Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine schwere Schlappe erlitten. Uber kann die Vermittlung von privaten Fahrern zu taxiähnlichen Dienstleistungen über eine App verboten werden, weil dieses Angebot eine sogenannte Verkehrsdienstleistung ist, entschied der EuGH in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
Der Fall aus Spanien ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle Mitgliedstaaten der EU. (Az. C-434/15)
Uber vermittelt über Smartphone-Apps Fahrten in verschiedenen Angebots- und Preisklassen. Das Unternehmen ist in dutzenden Ländern und hunderten Städten aktiv und vor allem etablierten Taxiunternehmen ein Dorn im Auge.
Am EuGH sind noch weitere Uber-Verfahren anhängig. In einem Streit zu Uber in Frankreich hat ein Generalanwalt des Gerichtshofs im Juli die Ansicht vertreten, dass die Mitgliedstaaten die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes "Uber Pop" verbieten und strafrechtlich ahnden könnten, ohne der Kommission den Gesetzentwurf zuvor mitteilen zu müssen. Ein Urteilstermin dazu steht noch nicht fest. Zudem hat der deutsche Bundesgerichtshof dem EuGH im Mai 2017 Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "Uber Black" vorgelegt. Dazu steht ebenfalls noch kein Termin fest.