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Oligarch Firtash: Oberlandesge­richt lehnt Auslieferung an Spanien ab

19-12-2017, 10:58

Im Auslieferungskrimi um den ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch, der im März 2014 unfreiwillig in Wien gestrandet ist, hat das Oberlandesgericht Wien ein Machtwort gesprochen. Der Ukrainer wird nicht nach Spanien ausgeliefert. Das OLG hat damit am Dienstag in einer öffentlichen Verhandlung eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien abgeschmettert. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Im November 2016 hatte das Amtsgericht Barcelona einen europäischen Haftbefehl gegen den umstrittenen Industriellen ausgestellt. Das Straflandesgericht Wien hatte die Auslieferung Firtaschs an Spanien aus formalen Gründen abgelehnt.

Die Katalanen werfen ihm Geldwäscherei und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor. So soll Firtasch in der "Russen-Mafia" hinter dem Capo Semion Mogilevich die Nummer zwei sein. Er steht seit Jahren auf der Fahndungsliste der US-Bundespolizei FBI. Gelder, die aus den illegalen Aktivitäten Mogilevichs stammen, sollen über Firtaschs Firmennetzwerk DF-Group gewaschen worden sein, u. a. über Immobilien-Investitionen in Malaga und Barcelona. Dazu führen die Spanier mehrere Grundstücksdeals im Volumen von insgesamt 3,92 Millionen Euro an. Firtasch, Herr über die DF Group mit Sitz in Wien, bestreitet alle Vorwürfe.

Foto: KURIER/Deutsch Gerhard Anwalt Dieter böhmdorfer Laut Landesgericht Wien hat es die spanische Justiz es nicht geschafft, die grundlegenden Eckpunkte der vorgeworfenen Straftaten, wie Tatzeit und Tatort, ihren Wiener Kollegen zu übermitteln. Diese Angaben sind bei einem Europäischen Haftbefehl Pflicht. Zwei Urgenzen des Wiener Gerichts wurden von den Spaniern nicht einmal beantwortet. Im Februar 2017 war Firtasch aufgrund dieses Haftbefehls von der Staatsanwaltschaft Wien kurzfristig festgenommen worden. Firtasch droht aber auch eine Auslieferung in die USA. Einen entsprechenden Gerichtsbeschluss bekämpft er mithilfe seinen Anwälte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender beim Obersten Gerichtshof. Das US-Auslieferungsersuchen im Zusammenhang mit der angeblichen Bestechung von "Beamten in Indien" wird von seinen Verteidigern als "politisch motiviert" abgestempelt.

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