Einer der größten Kartellskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird ab heute, Dienstag, im Oberlandesgericht Düsseldorf neu aufgerollt. Es geht um Millionenbußen für das "Wurstkartell". Aber auch die "Wurstlücke", durch die viele Unternehmen einer Strafe entgingen, dürfte eine Rolle spielen.
Wegen verbotener Preisabsprachen der Wursthersteller haben Verbraucher in Deutschland nach Überzeugung des deutschen Bundeskartellamtes jahrelang zu viel für Aufschnitt bezahlt. Im Jahr 2014 verhängte die Wettbewerbsbehörde deswegen Bußgelder in Höhe von 338 Mio. Euro gegen 22 Wursthersteller und 33 verantwortliche Personen. Nun beschäftigt das sogenannte "Wurstkartell" das Gericht. Denn vier Wursthersteller haben Einspruch gegen die verhängten Millionenbußen eingelegt.
Teil des Skandals: Durch eine Gesetzeslücke war es einer ganzen Reihe von beschuldigten Unternehmen möglich, gegen sie verhängten Geldstrafen zu entgehen.
Der Fall: Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts hatten sich 22 Wursthersteller jahrelang über ihre Preisforderungen in den Verhandlungen mit dem Lebensmittelhandel abgestimmt, um eine bessere Bezahlung durchsetzen zu können. Betroffen waren sowohl die Preise für Ware in den Frischetheken, als auch die Preise für verpackte Wurst in den Selbstbedienungstheken. "Die Preisabsprachen wurden über viele Jahre praktiziert", begründete Kartellamtspräsident Andreas Mundt 2014 die ungewöhnlich hohen Geldstrafen.
Wegen einer bis vor kurzem bestehenden Regelungslücke, der sogenannten "Wurstlücke", konnten jedoch eine ganze Reihe von Firmen durch interne Umstrukturierungen den gegen sie verhängten Bußgeldern entgehen. Sie ließen dabei haftende Tochterunternehmen kurzerhand vom Markt verschwinden, die damit nicht mehr greifbar waren. Insgesamt mussten Verfahren mit einem Bußgeldvolumen von rund 238 Mio. Euro eingestellt werden.
Die nun in Düsseldorf beginnende Verhandlung betrifft deshalb nur die Wursthersteller Wiesenhof Geflügelwurst, Rügenwalder Mühle, Franz Wiltmann und Heidemark Mästerkreis sowie insgesamt fünf für diese Unternehmen verantwortlich handelnde Personen. Sie hatten gegen die Bescheide, mit denen Bußgelder gegen sie in Höhe von insgesamt 22,6 Mio. Euro verhängt worden waren, Einspruch eingelegt. Insgesamt sind für das Verfahren bis Mai nächsten Jahres 40 Verhandlungstage terminiert.
Der Geschäftsführer von Wiltmann, Wolfgang Ingold, sagte der deutschen "Lebensmittel Zeitung", auch seinem Unternehmen sei von Beratern angeboten worden, die "Wurstlücke" zu nutzen. "Wir haben uns aber nichts vorzuwerfen und das will ich von einem Gericht bestätigt sehen."
Der Schritt vor Gericht ist nicht ohne Risiko. "Statistisch gesehen sind die meisten Kartellentscheidungen in der Vergangenheit von den Gerichten bestätigt worden", sagt der Kartellrechtler Rene Grafunder von der Wirtschaftskanzlei Dentons. Erst kürzlich erhöhte das Düsseldorfer Oberlandesgericht in einem ähnlichen Verfahren gegen Tapetenhersteller die vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder sogar noch einmal deutlich.
Allerdings wirft die "Wurstlücke" einen Schatten über das Verfahren gegen Wiesenhof, Rügenwalder und Co. Der Kartellrechtler Grafunder jedenfalls meint: "Es sorgt für ein komisches Gefühl, dass kleine mittelständische Unternehmen Millionenbußen zahlen sollen, während ihre größeren Konkurrenten ohne Strafe davonkommen."