Auf die Glücksspielbranche kommen wieder rechtliche Veränderungen zu. Die will Online-Sportwetten zum Glücksspiel machen und so den Fördertopf für den Sport vergrößern. Damit könnte eine Art Gesetzeslücke geschlossen werden.
"Einbeziehung der Sportwetten-Anbieter (Online-Sportwetten) in das Glücksspielgesetz und Zweckwidmung für den Sport", heißt der betreffende Punkt im Regierungsprogramm. Weiters soll laut Koalitionsübereinkommen eine "Klarstellung der Valorisierungsbestimmung im § 20 Glücksspielgesetz" erfolgen. Und: Es soll "keine Quersubventionierung der Sportprogrammerstellung in öffentlich-rechtlichen Medien aus Sportförderungsmitteln" geben. Generell will die schwarz-blaue Regierung die "Umsetzung der Ziele des Glücksspielgesetzes" evaluieren und eine "Kompetenzbereinigung im Rahmen des Glücksspielgesetzes".
Was das genau heißt, ist noch nicht klar. Jedoch sind Branchenvertreter schon in Aufregung, handelt es sich doch dabei um heikle Punkte, die in der Vergangenheit auch die Gerichte beschäftigt haben.
In Österreich gelten Sportwetten, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern, nicht als Glücksspiel, sind also nicht so streng geregelt. Das gilt auch für Online-Sportwetten. Online-Glücksspiel ist im Gegensatz dazu nur dem teilstaatlichen Casinos-Austria-Konzern erlaubt. Dieser hat nämlich die Lotterielizenz, die auch zum Online-Spielen auf win2day.at berechtigt.
De facto können die Österreicher aber auf tausenden Internetseiten um Geld spielen, das World Wide Web kennt ja keine Grenzen. Während Fürsprecher des Glücksspielmonopols sagen, das sei illegal, berufen sich die vielen privaten Internet-Wettkonzerne auf Lizenzen aus anderen EU-Ländern. Die meisten bieten ihre Dienste von Malta aus an, da das kleine Land die Berechtigungen steuergünstig ausgestellt hat. Eine Lizenz aus Malta gilt für die gesamte EU, also auch für Österreich, sagen die Anbieter.
Was die Sache noch verkompliziert und in der Vergangenheit auch für gerichtliche Auseinandersetzungen gesorgt hat: Einige Online-Konzerne werben in Österreich massiv für (eindeutig legale) Sportwetten. Die Kunden werden hernach aber oft auch auf die Online-Glücksspielseiten (Poker, Roulette etc.) gelockt, deren Legalität zumindest umstritten ist.
Wenn Online-Sportwetten ins Regime des Glücksspielgesetzes (GSpG) kommen, könnte das steuerliche Mehreinnahmen bringen. Konkret soll sich die Sportförderung, die an die Lotterienkonzession gekoppelt ist, erhöhen ("Valorisierungsbestimmung im § 20 Glücksspielgesetz). Derzeit müssen laut Glücksspielgesetz die Lotterien mindestens 80 Mio. Euro an den Sport ausschütten. Der Betrag erhöht sich seit 2013 jährlich in dem Ausmaß, in dem die Glücksspielabgaben der Lotterien im Vorjahr gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind.
Mit "Kompetenzbereinigung" dürften die komplizierten Zuständigkeiten im Automatenbereich (Polizei vs. Finanz) gemeint sein. Bisher hat es etwa nach Razzien, was die Frage illegalen Automatenspiels betrifft, heftige Streitereien zwischen Behörden und Spielsalonbetreibern gegeben.
Der frühere Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat indes quasi in letzter Minute noch eine Verordnung im Glücksspielbereich erlassen: Das Finanzministerium hat mit Inkrafttretungsdatum 6. Dezember die Aufgaben der Erteilung der Lotterien- sowie der Casinokonzessionen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zugewiesen. Was es damit auf sich hat, ist Branchenvertretern noch nicht klar. Bisher war das Finanzministerium direkt für die Erteilung dieser Lizenzen zuständig. Diese sind bis dato stets in Händen des teilstaatlichen Casinos-Austria-Konzerns gewesen, der 12 Spielbanken sowie die Lotterien (inklusive Online-Glücksspiel sowie WINWIN-Automatensalons) betreibt. Die letzten Vergaben, die zwischen 2011 und 2014 erfolgt sind, waren ein ziemliches Politikum gewesen, 2016 setzte es dann auch harsche Kritik vom Rechnungshof (RH) wegen Intransparenz, zudem beschäftigten sich die Höchstgerichte jahrelang mit den Lizenzen. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gehört wie die normalen Finanzämter, die Finanzpolizei und die Zollämter zum Finanzministerium.