Im Abgasskandal bei VW-Dieselautos liegt nun ein brisantes Gutachten eines österreichischen Top-Experten vor. Ein Niederösterreicher hat seinen VW-Händler auf Rücknahme eines VW Tiguan geklagt. Er fühlt sich über den tatsächlichen Abgasausstoß getäuscht. Das Landesgericht Krems hat Werner Tober vom Institut für Fahrzeugantriebe & Automobiltechnik der TU Wien zum Sachverständigen bestellt. Vor wenigen Tagen hat Tober dem Gericht weitere 16 Fragen beantwortet.
Im Mittelpunkt steht das "Thermofenster", also ein Temperatur-Fenster, bei dem VW-Autos die Abgasreinigung massiv herunterfahren. Demnach schalten VW-Motoren (EA189) der Abgasnorm Euro 5 bei einer Temperatur unter plus 15 Grad und über plus 33 Grad sowie in Höhen von mehr als 1000 Metern die Abgasreinigung weitgehend ab – auch nach dem Software-Update. Das Auto fährt dann im "Schmutzmodus". Dient dieser Modus dazu, den Motor vor Schäden zu schützen, ist diese Maßnahme laut EU-Verordnung zulässig.
"Die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 15 Grad (...) führt nicht unmittelbar zu einem Motorschaden, sondern zu einer erhöhten Beanspruchung des Abgasrückführungssystems durch Versottung oder thermische Belastung", hält Tober fest. Oder anders gesagt: Im Abgassystem sammeln sich mehr Ruß und andere Bestandteile an. Hier hakt Anwalt Michael Poduschka ein, der den Kläger und weitere 400 VW-Besitzer vertritt.
"Zwischen 0 und 15 Grad gibt es keinen Grund, die Abgasreinigung zum Schutz des Motors auszuschalten", sagt Poduschka zum KURIER. "Wenn der Motor stärker verrußt und verkokt, muss man ihn halt öfter putzen." Das heißt: Bei diesen Fahrzeugen würden ohne Umschaltungsmodus die Wartungskosten steigen. Nimmt man die heimischen Durchschnittstemperaturen her, fällt die Abgasreinigung laut Poduschka zumindest sechs Monate im Jahr weitgehend aus. Ob dieses "Thermofenster" als präventive Schutzmaßnahme rechtlich zulässig ist oder nur bei Gefahr einer unmittelbaren Motor-Beschädigung eingesetzt werden darf, muss nun das Gericht klären.
"Die erhobenen Vorwürfe sind verfehlt", teilt der Generalimporteur Porsche Holding dem KURIER mit. "Das Thermofenster wurde vom deutschen Kraftfahrtbundesamt und Verkehrsministerium als zulässig eingestuft." Zugleich bestätigen die Salzburger, dass auch nach dem Software-Update bei Dieselautos "eine volle Abgasrückführung nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius stattfindet". "Außerhalb dieser Temperaturbedingungen wird eine Korrektur der Abgasrückführungsrate über die Frischluftzufuhr vorgenommen. Diese Korrektur dient dem Schutz bestimmter Bauteile von Motor und Abgasanlage unter- und oberhalb festgelegter Temperaturen", heißt es dazu weiter. Thermofenster würden zudem "durch jeden Hersteller von Dieselmotoren zum Bauteileschutz verwendet".