Es soll nun doch die Anwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat österreichweit verboten werden. Kärnten und Burgenland haen einen Ausstieg schon angekündigt. Nun ziehen ÖVP und FPÖ nach. Auch wenn 95 Prozent der untersuchten Lebensmittelproben (in- und ausländische Ware) in Österreich gar kein Glyphosat enthalten.
Offen ist allerdings, wie und wann das Verbot umgesetzt wird. Angekündigt ist lediglich ein "Maßnahmenplan für den schrittweisen Ausstieg sowie Maßnahmen, um allfällige Nachteile in der Landwirtschaft abzufedern". Da bleibt viel Spielraum bei der Umsetzung. Schnellschuss wird es keinen geben. Vorgesehen ist laut Bauernbund-Präsident Georg Strasser eine "nationale Machbarkeitsstudie" bis Herbst 2018. Basis ist das Europarecht. Danach muss ein "Aktionsplan" erstellt werden mit einer "Abfederung allfälliger wirtschaftlicher Nachteile" für die Bauern. Es wird also länger dauern.
Rechtlich ist das ein Minenfeld, weil eine überzeugende Begründung für das Glyphosatverbot-Verbot fehlt. Die EU hat das Mittel für Unkrautvernichtung für fünf weitere Jahre zugelassen. Von 2012 bis 2016 hat die Agentur für Lebenmittelsicherheit (Ages) insgesamt 1268 Lebensmittelproben (Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Gemüse, Getreide, Obst, sonstige Produkte) untersucht. "Bei keiner Probe wurde der gesetzliche Rückstandshöchstgehalt überschritten", heißt es auf der Homepage der Ages. Auch im Trinkwasser wurden keine Rückstände gefunden. Es gibt daher keine rechtliche Grundlage für ein Verbot. Klagen gegen ein Glyphosat-Verbot haben gute Chanchen auf Erfolg. Das gilt auch für Schadensersatzforderungen.
Bei Lebensmitteln aus Österreich wurden in zwei Prozent der Proben minimale Mengen von Glyphosat entdeckt. Betroffen waren vor allem Linsen und Leinsamen. Insgesamt wurden in fünf Prozent der Lebensmittel minimale Rückstände von Glyphosat gefunden, die alle unter den Grenzwerten lagen.
Ein Großteil der belasteten Produkte kam aus dem Ausland. Auf die Produktionsweisen in anderen EU-Ländern hat die Bundesregierung keinen Einfluss. In der EU gibt es einen gemeinsamen Agrarmarkt.
Es ist daher völlig offen, ob und wie Importe kontrolliert werden sollen und mit welcher Begründung ein Verbot in Österreich umgesetzt werden kann. Zumal bei verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gastronomie kein Herkunftsland angegeben werden muss. Es gibt keine Möglichkeit nachzuvollziehen, ob das verarbeitete Lebensmittel in Österreich oder im Ausland hergestellt wurde. "Wenn ein großer Lebensmittelhändler vollmundig das Aus für Glyphosat fordert, dann muss er auch sicherstellen, dass es nicht in den unzähligen, von ihm importierten Produkten drinnen ist", lautete die Botschaft von Bauernbundpräsident Strasser. Sonst würde das Glyphosat-Verbot einen klaren Wettbewerbsnachteil für Österreichs Bauern bedeuten.
Dazu kommt, dass ein Glyphosatverbot zusätzliche Kosten bedeutet. Die Alternativen sind aufwendiger und teurer. Es müsste mehrmals am Feld gepflügt werden. Glyphosat kann nur durch mehrere Spritzmittel ersetzt werden. Das ist ökologisch kein Fortschritt. Es stellt sich auch die Frage, wer die zusätzlichen Kosten bezahlt Letztendlich werden es wohl die Konsumenten sein.