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Rechtsexperte: "Übernahme der Air Berlin nur unter Auflagen"

20-08-2017, 18:00

Die geplante Übernahme großer Teile der Air Berlin durch die Lufthansa ruft die Wettbewerbshüter auf den Plan. Schließlich hat die Lufthansa-Gruppe (inklusive Eurowings und AUA) in Deutschland schon einen Marktanteil von rund 50 Prozent, Air Berlin/Niki folgen mit großem Abstand (15 Prozent) auf Platz 2. Ein Zusammengehen der ersten beiden Marktteilnehmer ist problematisch, aber nicht unmöglich.

"Es wird jedenfalls eine vertiefte Prüfung geben, aber die zuständige Wettbewerbsbehörde, in diesem Fall wohl die EU-Kommission, könnte die Übernahme unter Auflagen oder Bedingungen genehmigen", so Florian Schuhmacher, Professor für Unternehmensrecht an der WU Wien und Rechtsanwalt bei DLA Piper. Denn es komme in der Airlinebranche nicht auf die absolute Größe, sondern auf einzelne Strecken an. "Dort, wo Lufthansa jetzt schon stark ist, wird sie keine weiteren Flüge und Landerechte übernehmen können."

Ähnlich war dies bei der Übernahme der AUA, damals musste die Gruppe ebenfalls einige Slots (Start- und Landerechte), wie etwa zum Teil Wien-Frankfurt, abgeben. Und es gab auch Staatshilfe (500 Mio. Euro seitens Österreich). "Beihilfen können genehmigt werden, wenn das Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage ist, es einen klaren Zukunftsplan gibt und ein Ziel im Allgemeininteresse besteht", so Schuhmacher im KURIER-Gespräch.

Österreichs Wettbewerbshüter könnten bei der Prüfung des Deals aber nur wenig mitreden. Gleiches gelte für die Kartellvorwürfe gegen VW, Daimler und BMW, sobald ein Verfahren der EU läuft.

Arbeitskreise

Die in deren Arbeitskreisen behandelten Fragen könnten durchaus zulässig gewesen sein, etwa hinsichtlich technischer Normen. Ein "No Go" seien jedoch Absprachen über Preise, aber auch die technische Entwicklung wie die Größe der Tanks für die Dieselbeimischung AdBlue. "Ein Problem bei der Beurteilung der Zulässigkeit ist, dass Konzerne bis 2003 Vereinbarungen bei der EU zur Überprüfung anmelden konnten. Das hat Rechtssicherheit geschaffen", so Schuhmacher. Das sei nicht mehr möglich.

Nun müssten die Konzerne das selbst einschätzen. Durchaus denkbar, dass Daimler vorsorglich bei den Wettbewerbshütern Meldung machten, weil sie unsicher gewesen seien, was erlaubt sei. "Wenn es Verstöße gab, hat Daimler alles richtig gemacht. Schadenersatzansprüche privater Kläger bleiben aber bestehen."

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