Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und der ehemalige Hypo-Anwalt Gerhard Kucher sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt des schweren Betrugs schuldig gesprochen worden. Beide Angeklagten erhielten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten unrechtmäßig bereichert und die Hypo-Bank Alpe Adria im Jahr 2003 um 750.000 Euro geschädigt haben. Das Grundgeschäft stehe außer Streit, das sei ein gutes gewesen, erklärte er. An der Täuschungsabsicht bestehe allerdings auch kein Zweifel, meinte der Richter und verwies dabei auf die Anklage.
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Staatsanwalt Thomas Liensberger hatte Schuldsprüche gefordert, die Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert. Die Angeklagten sollen eigens eine Firma namens PE AG gegründet haben, um der Hypo ein Beratungshonorar in Höhe von 750.000 Euro im Zusammenhang mit dem Erwerb einer maroden bosnischen Bank verrechnen zu können. Der Betrag wurde über die Hypo Liechtenstein abgerechnet. Kucher habe namens der PE die Rechnung ausgestellt und Striedinger beim Aufsichtsrat der Hypo-Bank die nachträgliche Genehmigung der Zahlung beantragt. Der Vorstand der Hypo Liechtenstein ließ das Geld schließlich überweisen, so die Anklage.
Für ihn habe das Beweisverfahren eindeutig ergeben, dass es sich bei der Honorarnote um eine reine Scheinrechnung gehandelt habe, hatte Liensberger in seinem Plädoyer erklärt. Die Mittel seien der privaten Sphäre der Angeklagten zugeflossen, kein vernommener Zeuge hätte die Leistungen der PE AG belegen können, so der Staatsanwalt. Auch wenn der Vorgang der Hypo den Vorteil gebracht habe, aus einer wertlosen Forderung eine werthaltige zu machen, sei sicher, dass die Angeklagten sich damit ein Zubrot sicherten. Im Differenzbetrag liegt nach Ansicht Liensbergers der Schaden begründet.
Striedinger-Verteidiger Sebastian Lesigang hatte erklärt, dass es bei der Bank-Übernahme auch um ein Gebäude im Wert von rund zwölf Mio. Euro gegangen sei, wodurch sicher Kosten angefallen seien. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass das Honorar zu bezahlen sein werde und die PE AG sei im Firmenbuch eingetragen gewesen. Es gebe folglich keine Täuschungshandlung und auch keine Bereicherung, so der Verteidiger.
Auch Anwalt Thomas Prokisch erklärte im Namen seines Mandanten Kucher, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt seien. Kucher habe nur den Auftrag, eine AG zu gründen, durchgeführt, sei an ihr nicht beteiligt gewesen und habe auch keine operative Tätigkeit entfaltet und lediglich für eine erbrachte Leistung eine Honorarnote gestellt.
Die Verteidiger meldeten Nichtigkeit und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.