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Grasser-Prozess: Starttermin 12. Dezember hält

30-11-2017, 11:14

Der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte startet auf jeden Fall am 12. Dezember. Das Datum stehe fest, unabhängig davon, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) am 11. Dezember im Fall Villa Esmara entscheidet, teilte das Landesgericht für Strafsachen Wien am Donnerstag mit.

Gründe für getrennte Verfahrensführung gegeben

Der für das Buwog-Verfahren zuständige Richtersenat am Straflandesgericht Wien gehe davon aus, dass selbst im Falle gemeinsamer Führung des Verfahrens "Villa Esmara" gegen den Angeklagten Karl Petrikovics und einen weiteren Angeklagten die Zuständigkeit der Richterin im Buwog-Verfahren unberührt bliebe. Denn die Gründe für die getrennte Führung des Buwog-Verfahrens seien nach wie vor gegeben. Dabei gehe es um die Vermeidung von Verzögerungen, völlig verschiedene Faktenkomplexe und um zwei Angeklagte im Verfahren Villa Esmara bei 15 Angeklagten im Verfahren Buwog.

Zuletzt schien der Prozessbeginn am 12. Dezember Denn wenige Stunden davor, am Nachmittag des 11. Dezembers, befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit einer Zuständigkeitsfrage, die auf den Grasser-Prozess ausstrahlen kann.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER Der OGH hatte für den 11. Dezember um 14.30 Uhr einen öffentlichen Gerichtstag angesetzt. Da soll die von der Generalprokuratur eingebrachte "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" behandelt werden, nämlich eine Rechtsfrage über die Richterin-Zuständigkeit im Villa Esmara-Prozess. Dort ist Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics angeklagt, der auch im Buwog-Verfahren vor eine Richterin treten soll.

Verwicklung durch Fall "Villa Esmara"

Falls für Petrikovics im Villa-Esmara-Verfahren weiterhin Richterin Marion Hohenecker zuständig ist, ändert sich für den Buwog-Prozess, für den ja wegen dieser Verbindung Hohenecker zugeteilt wurde, ohnehin nichts. Sollte aber der OGH Petrikovics zu einer anderen Richterin verweisen, wurden von Experten für diesen Fall massive Konsequenzen für den Buwog-Prozess erwartet, nämlich ebenfalls ein Richterinnen-Wechsel. Dies hätte den Prozessbeginn am 12. Dezember unmöglich gemacht.

Hohenecker urteilte in erster Instanz im Villa Esmara-Prozess nicht über Petrikovics, weil er verhandlungsunfähig war. Der von ihr Verurteilte mitangeklagte Ronald Leitgeb hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für Leitgeb zuständig. Petrikovics ist mittlerweile wieder verhandlungsfähig - aber vor welcher Richterin?

Gutachten soll "Vorverurteilung" beweisen

Ainedter und Grassers zweiter Anwalt Norbert Wess präsentierten heute vor Journalisten ein Gutachten, das eine mediale Vorverurteilung und Rufmord an Grasser sowie den Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Plech ortet. Der deutsche Anwalt Ralf Höcker wirft den Medien darin "Vorverurteilung" und "Rufmord" vor, wie er bei einer Pressekonferenz in Wien erläuterte. Das Gutachten wurde auf Auftrag von Grasser, Meischberger und Plech erstellt.

Es gebe keinen anderem Fall, in dem über acht Jahre lang eindeutig vorverurteilt worden sei, empörte sich Höcker. Staatliche Medien, Künstler und staatliche Hochschulen hätten da mitgemacht. Die Journalisten hätten das "politische Ziel" gehabt, "bestimmte Personen in den Knast zu schreiben", sagte er. Dadurch sei ein "Ermittlungsdruck auf die Behörden" ausgelöst worden, und jetzt ein "Verurteilungsdruck", sagte der Anwalt.

Die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, Christina Salzborn, will auf APA-Anfrage die Pressekonferenz der Grasser-Anwälte nicht kommentieren. Es sei das Recht der Anwälte und gehöre wohl zu "Litigation PR", meinte sie. Allerdings sollten sie auch zur Kenntnis nehmen, dass etwa Meischberger und der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly in Verfahren freigesprochen wurden. Die Anwälte hatten bezweifelt, ob unter den Umständen der von ihnen georteten "medialen Vorverurteilung" in Österreich überhaupt ein faires Verfahren gegen Grasser, Meischberger und Plech möglich sei.

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