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Buwog-Prozess: Richter-Entscheidung am 11.12.

29-11-2017, 10:11

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hält am 11. Dezember nachmittags einen öffentlichen Gerichtstag ab. Dabei geht es um die Zuständigkeit der Richterin im Fall Villa Esmara betreffend Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics - und damit indirekt um die Zuständigkeit der Richterin im Korruptionsprozess zur Buwog gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere. Davon hängt der Buwog-Prozessbeginn ab.

Die Entscheidung des OGH wird üblicherweise direkt am Gerichtstag verkündet, sagte eine OGH-Sprecherin am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Der Grasser-Prozess soll am 12. Dezember beginnen. Sollte sich die Zuständigkeit ändern, könnte dies quasi in letzter Minute vor Prozessbeginn klargestellt werden. Dann müssten eine neue Richterin bestellt und der Prozessbeginn verschoben werden. Falls nicht, würde wohl wie geplant Richterin Marion Hohenecker als Vorsitzende des Schöffensenats mit dem Prozess beginnen können.

Der Termin ist auf der OGH-Homepage veröffentlicht, wie heute mehrere Medien berichten.

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