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Steuerentlas­tung: Zwei Drittel für Männer

17-11-2017, 12:08

Männer haben von der Steuerreform 2015/16 deutlich stärker profitiert als Frauen. Das geht aus einem Freitag veröffentlichten Rechnungshofbericht hervor. Demnach entfällt nur knapp über ein Drittel der Lohn- und Einkommensteuersenkung von 4,4 Mrd. Euro auf Frauen. Der Rechnungshof fordert das Finanzministerium nun auf, Steuerbegünstigungen zu überprüfen, die vor allem von Männern genutzt werden.

Foto: APA Grundsätzlich ist das österreichische Steuersystem geschlechtsneutral konzipiert. So werden (Ehe)Partner getrennt besteuert ("Individualbesteuerung" statt Familiensplitting) was aus Sicht des Rechnungshofs zur Förderung der Erwerbsarbeit von Frauen beiträgt und beibehalten werden sollte. Gleichzeitig macht der Bericht (http://go.apa.at/oau42VEP) aber eine Reihe von negativen Anreizen aus, die bei der jüngsten Steuerreform nicht behoben wurden.

Negative Erwerbsanreize

"Es bestanden insbesondere jene Maßnahmen weiter, die negative Erwerbsanreize (für Frauen, Am.) setzten und die vor allem Männer in Anspruch nahmen", kritisiert der Rechnungshof. Damit gemeint sind u.a. steuerbegünstigte Überstunden und der Alleinverdienerabsetzbetrag, der etwa 161 Mio. Euro jährlich kostet, aber zu 90 Prozent von Männern genutzt wird. Sehr wohl erhöht wurde mit der Steuerreform aber die vor allem Frauen zugutekommende Negativsteuer.

Anspruch auf die Negativsteuer von bis zu 400 Euro im Jahr hat, wer so wenig verdient, dass er oder sie keine Lohnsteuer zahlt. Das waren zuletzt 40 Prozent der Frauen und 26 Prozent der Männer. Ein Grund für den hohen Frauenanteil ist, dass Frauen deutlich öfter Teilzeitjobs haben als Männer. Im EU-Vergleich ist die Teilzeitquote der Frauen überdurchschnittlich hoch: In Österreich (und Deutschland) sind es 47 Prozent, im EU-Schnitt nur 32.

Evaluierung

Der Rechnungshof empfiehlt nun, die Steuerbegünstigungen zu evaluieren und "durch Maßnahmen im Sinne des Ziels der besseren Verteilung der Erwerbsarbeit und der unbezahlten Arbeit zu ersetzen". Geprüft werden soll auch, ob die 2009 eingeführten Maßnahmen (Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit der Kinderbetreuung) ihren Zweck erfüllen. Dies deshalb, weil die Kinderbetreuungskosten vor allem Männer geltend machen.

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