Untersuchung. Das deutsche Bundeskartellamt hat eine sogenannte Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet eingeleitet. Die Behörde wird die Rankings, Verflechtungen, Bewertungen und Marktabdeckung zahlreichen Betreiber auf etwaige Gesetzesverstöße abklopfen.
„Millionen von Verbrauchern informieren sich alltäglich mit Hilfe von Vergleichsportalen im Internet. Buchungen über hohe Beträge und weitreichende Vertragsabschlüsse werden von den Angaben der Portale beeinflusst. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können", sagt Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts.„Bislang werden Probleme mit Vergleichsportalen vor allem im Wege einzelner privatrechtlicher Gerichtsverfahren verfolgt. Hinweise von Verbands- und Verbraucherseite legen nahe, dass wir uns nun grundlegend mit dem Thema befassen. Wir ermitteln nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern schauen uns diesen Wirtschaftszweig insgesamt an, um etwaige verbotene Verhaltensweisen anhand einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung identifizieren zu können.“
Fakt ist, dass Vergleichsportale nicht immer den gesamten Markt eines Geschäftszweiges abdecken, dies aber nicht entsprechend dem Konsumenten offenlegen. In einzelenen Branchen weigern sich Unternehmen, ihre Preise mit anderen Mitbewerbern vergleichen zu lassen und machen nicht mit.
Auch in Österreich hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Auge darauf geworfen. "Vergleichsportale sind ein gutes Instrument, um schnell das beste Angebot zum günstigsten Angebot zu finden", sagt BWB-Chef Theodor Thanner zum KURIER. "Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil für Konsumenten. Allerdings ist es wichtig, dass Unternehmen einen fairen Zugang zu den Vergleichsportalen gewährleisten." Im Online-Handel wurden von der BWB bereits Missstände aufgedeckt.
Foto: Deutsch Gerhard "Es gab mehrere Geldbußen gegen namhafte Firmen, weil diese die Online-Händler zum Beispiel aufforderten, die Preise zu erhöhen oder unter einem bestimmten Preis nicht anzubieten", sagt Thanner. "Das ist eine nicht erlaubte Preisabsprache." Insgesamt wurden Geldbußen gegen elf Unternehmen in Höhe von 7,7 Millionen Euro verhängt. Weitere Verfahren sind vor dem Kartellgericht anhängig.