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Kurzzeit-Arbeitslosig­keit kostet 450 Mio. Euro

22-10-2017, 16:09

Es ist quasi eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkes auf österreichische Art: Arbeitnehmer zu Saisonende oder bei Auftragsflaute zu kündigen und ein paar Monate später wieder anzustellen, hat in Österreich lange Tradition. Im Tourismus wird zwischen den Saisonen Personal ebenso beim AMS "geparkt" wie in der Baubranche oder in der Arbeitskräfteüberlassung.

Laut Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) entfielen im Vorjahr 1,1 Prozentpunkte der Arbeitslosenquote von 9,1 Prozent auf das Konto der Kurzzeit-Arbeitslosigkeit. In der Arbeitslosenversicherung verursachte das vorübergehende Kündigen Kosten von 450 Millionen Euro.

Auftragsschwankungen

Wegen zunehmender Konjunktur- und Auftragsschwankungen nehmen die Fälle von Jahr zu Jahr zu. Gab es 1990 erst 90.000 "Stempler", also Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten beim selben Betrieb wieder beschäftigt wurden, waren es im Vorjahr laut Studie schon 160.000 bzw. 6,8 Prozent aller Beschäftigungsaufnahmen.

Foto: APA/FOTOKERSCHI.AT Johann Kalliauer

Arbeiterkammer-Oberösterreich-Präsident Johann Kalliauer spricht von "Hire-and-Fire-Methoden" auf dem Rücken der Beschäftigten: "Diese Entwicklung schädigt die gesamte Gesellschaft", es muss für die Betriebe weniger attraktiv werden, die Kosten einfach auf die Arbeitslosenversicherung abzuwälzen", kritisierte Kalliauer in einer Aussendung am Sonntag.

Für die Arbeitnehmer sei die Kurzzeit-Arbeitslosigkeit doppelt negativ. Das Arbeitslosengeld sei erheblich geringer als der Verdienst. Und die Betroffenen fielen in der gesamten Einkommensentwicklung zurück, was sich letztlich negativ auf die Pension auswirke.

Höhere Beiträge

Betriebe, die ihr Personal überdurchschnittlich oft in die Arbeitslosigkeit schicken, sollten höhere Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, fordert Kalliauer. Die Auflösungsabgabe von 124 Euro bei jeder Kündigung hält er für zu gering. Diese gilt für die Saisonbranchen derzeit ohnehin erst ab sechs Monaten und soll außerdem im Zuge der Angleichung von Arbeiter und Angestellte ganz aufgehoben werden. Die durch die Angleichung generell längeren Kündigungsfristen könnten das "Hire-and-Fire" für Betriebe unattraktiver machen.

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