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Negativzinsen: OGH-Urteile gelten offenbar nicht für Firmenkredite

10-08-2017, 09:35

Die Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach Banken, die Negativzinsen nicht an ihre Kreditkunden weitergegeben haben, die zu viel kassierten Zinsen zurückzahlen müssen, gelten offenbar nur für Verbraucher- und nicht für Firmenkredite. Grund sei, dass sich bisherige Klagen auf das Konsumentenschutzgesetz stützten, berichtete die Tiroler Tageszeitung in ihrer Donnerstagsausgabe.

Und dieses sei nur für Verbraucher anwendbar. Erfahren habe dies etwa jüngst ein Tiroler Unternehmer, der vergeblich von seiner Bank die zu viel bezahlten Zinsen zurückforderte, hieß es in dem Bericht. Ob Unternehmer Anspruch auf Rückzahlungen haben, sei noch offen.

Bei der Wirtschaftskammer hieß es auf TT-Anfrage: "Es ist nicht geklärt, wie die Sache der Negativzinsen bei einem Unternehmerkredit aussieht". Derzeit gebe es keine Urteile im Zusammenhang mit Firmenkrediten. Ob derartige Klagen anhängig seien, konnte die Tiroler Wirtschaftskammer nicht sagen.

"Die OGH-Urteile beziehen sich nur auf Verbraucherkredite"

Die rechtliche Grundlage bei Firmenkrediten sei anders gelagert, den Banken stehe hier deutlich mehr Spielraum zu. "Die OGH-Urteile beziehen sich nur auf Verbraucherkredite", erklärte Tirols Bankensprecher Harald Wanke. Bei Unternehmen herrsche nämlich "die freie Vertragsgestaltung".

Jurist: Einzeln prüfen

Juristen schlossen gegenüber der TT zwar nicht aus, dass auch bei Unternehmerkrediten Rückzahlungen fällig werden könnten. Allerdings wäre jeder Fall einzeln zu prüfen. "Es ist denkbar, dass es Konstellationen gibt, bei denen die Aussicht besteht, bei der Bank zu regressieren", meinte etwa der Innsbrucker Wirtschaftsanwalt Christian Winder. Ähnlich äußerte sich Andreas Grabenweger von der Kanzlei CHG: "Für Unternehmer sind Rückzahlungen nicht ausgeschlossen, aber bei Weitem schwieriger durchzubringen als für Konsumenten".

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