Sie wollten sich für einen etwaigen Notfall gut absichern. Im Jahr 2003 hat ein Unternehmer-Ehepaar aus Oberösterreich mithilfe eines Anlagevermittlers fast 305.500 Euro in drei fondsgebundene Polizzen der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung investiert. Diese Versicherung heißt heute Ergo Life und gehört zum gleichnamigen deutschen Versicherungskonzern. Doch mit diesen Polizzen, deren Laufzeit 15 Jahre beträgt, ist das Paar völlig baden gegangen. Im Juni 2017 hat es die Verträge gekündigt, aber ihr Geld, sprich den Rückkaufswert, haben sie bis heute nicht gesehen. Am 31. Oktober trifft man sich deshalb in Linz vor Gericht.
"Ich habe es noch nicht erlebt, dass eine Versicherung bei einer ordentlichen Kündigung gar nichts auszahlt", sagt Anwalt Michael Poduschka zum KURIER.
Aber der Reihe nach. Das Ehepaar, das von Hochwasserschäden betroffen war, wollte sich für die Zukunft absichern. So schlossen sie diese drei Polizzen ab. Es setzte auf eine sichere und stabile Veranlagung und im schlimmsten Fall sollte zumindest das eingesetzte Kapital erhalten bleiben. Laut Finanzberater sei ein Verlust mit der gewählten Fondsmischung (Aktien, Anleihen) "ausgeschlossen". Letztlich hat er seinen Kunden aber geraten, zum Anwalt zu gehen.
Denn: Die Versicherung hat das Geld in HWB-Fonds gesteckt, die einen hohen Anteil der Gelder in alte Staatsanleihen Argentiniens gebuttert haben. Dazu muss man wissen, dass das marode Argentinien bereits 2001 die Schuldentilgung einstellte.
Erst im Februar 2016 fror der Fonds-Verwalter neun HWB-Fonds ein und setzte die Kursberechnung aus, weil mit Argentinien über die Rückzahlung keine Einigung erzielt werden konnte. Das Land bot bloß eine Abschlagzahlung von 75 Prozent an. Dass in argentinische Anleihen investiert wird, davon wollen die Oberösterreicher nichts gewusst haben. "Gern hätten wir Ihnen den Rückkaufswert in Euro ausgezahlt", schrieb die Ergo Life S. A. im Juni an die Kunden. "Die Verwaltungsgesellschaft nimmt aber die Fondsanteile weiterhin nicht zurück. Es gibt auch keinen Kurspreis, zu dem wir die Fondsanteile verkaufen könnten."
Die Versicherung schlug den Kunden zwei Möglichkeiten vor: Sie ziehen die Kündigung zurück und warten die weitere Entwicklung ab. Zugleich bot sie an, falls die Kunden auf Kündigung nicht verzichten, die Fondsanteile an das Paar zu übertragen: "So können Sie die Fondsanteile später selbst verkaufen, wenn die Verwaltungsgesellschaft diese wieder zurücknimmt."
"Ich bin schockiert, dass der Versicherung nichts anderes einfällt, als die Rückübertragung von derzeit wertlosen Fondsanteilen anzubieten", sagt Anwalt Poduschka zum KURIER. "Es ist Aufgabe der Lebensversicherung, diese Fondsanteile zu Geld zu machen."
Indes hat die Ergo Life die Klage in ihrer Klagebeantwortung vom 14. September 2017 "vollinhaltlich bestritten".