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Wie kann man sich gegen Immissionen wehren?

1-10-2017, 06:00

Wer sich ständig über Rauchschwaden oder Küchengerüche,  sonntägliches Rasenmähen oder mitternächtliches Wäschewaschen ärgert, kann eine Unterlassungsklage beim Bezirksgericht einbringen – das gilt gleichermaßen für Mieter und Eigentümer.  Vor allem bei Lärmbelästigung ist es auch sinnvoll – und oft  einfacher –, die Polizei zu rufen. Denn wer störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann deswegen angezeigt werden. Auch gegen negative Immissionen kann man sich mit einer Unterlassungsklage wehren, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Vermoost zum Beispiel der eigene Garten, weil Nachbars Bäume so extreme Schatten werfen, kann man gerichtlich dagegen vorgehen. In manchen Fällen ist eine Besitzstörungsklage zielführender. Damit wird sowohl die Wiederherstellung des letzten Besitzstandes gefordert als auch die Unterlassung weiterer Störungen gefordert. Diese Klage muss allerdings  innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Beeinträchtigung beim zuständigem Bezirksgericht eingelangt sein.

Was ist das?

Unter Immissionen versteht man Einwirkungen oder Beeinträchtigungen, die von einem benachbarten Grundstück ausgehen und in irgendeiner Form auf die eigene Liegenschaft wirken. Dabei wird unterschieden zwischen „positiven“ und „negativen“ Immissionen. Zur ersten Gruppe gehören Störungen, die etwas zuführen – zum Beispiel  Gerüche, Geräusche, Wärme, Rauch, Gase, Abwasser  oder Erschütterungen.  Im anderen Fall wird etwas entzogen –  etwa Licht, Luft, Sonne oder Aussicht. Lassen also die Bäume nebenan keinen Sonnenstrahl durch, spricht man von negativen Immissionen. Egal welcher Art, Immissionen sind der häufigste Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Eine Beeinträchtigung muss man allerdings nicht hinnehmen, wenn diese das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benützung des eigenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigt. Was legitim ist, hängt sehr stark von den konkreten Umständen ab: So kann etwa eine Lärmerregung in einem Kurort bereits das ortsüblich Maß überschreiten, während sie in einer Heurigengegend zu dulden ist.

Tipp

Eine Klage ist selten das geeignete Mittel, um einen Streit beizulegen. Außerdem ist das Prozesskostenrisiko hoch, denn bei  Nachbarschaftsstreitigkeiten ist der Ausgang oft schwer abzuschätzen.

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