Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS arbeitet an einer umfassenden Reform der Altersvorsorge in Österreich. Ziel ist es, die sogenannte zweite Pensionssäule deutlich auszubauen und für mehr Menschen nutzbar zu machen.

Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS arbeitet an einer umfassenden Reform der Altersvorsorge in Österreich. Ziel ist es, die sogenannte zweite Pensionssäule deutlich auszubauen und für mehr Menschen nutzbar zu machen.
Im Mittelpunkt steht ein Generalpensionskassenvertrag, der den Zugang zu einer zusätzlichen Pension vereinfachen soll. Geplant ist ein Start ab dem Jahr 2027, wie aus Regierungsprogramm und offiziellen Unterlagen hervorgeht.
Die Reform setzt bei der bestehenden Abfertigung Neu an. Arbeitgeber zahlen dabei ab dem zweiten Beschäftigungsmonat 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts inklusive Sonderzahlungen in eine betriebliche Vorsorgekasse ein.
Dieses Guthaben wird aktuell häufig als Einmalbetrag ausbezahlt, etwa beim Jobwechsel oder beim Pensionsantritt.
Künftig soll es einfacher möglich sein, dieses angesparte Kapital in eine laufende Zusatzpension umzuwandeln. Damit würde aus der einmaligen Auszahlung eine regelmäßige Zahlung im Alter.
Bislang nutzt nur ein Teil der Beschäftigten die Möglichkeit einer zusätzlichen betrieblichen Pension. Laut Finanzmarktaufsicht haben rund 24 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen Anspruch auf Leistungen aus Pensionskassen.
Mit dem neuen Modell soll sich das ändern. Die geplante Reform zielt darauf ab, den Zugang deutlich zu verbreitern und die Zusatzpension für breite Teile der Bevölkerung zu öffnen.
Ein zentrales Element ist die freiwillige, regelmäßige und kostenfreie Übertragung der Abfertigung in eine Pensionskasse.
Geplant sind außerdem:
Die zweite Säule soll dabei ausdrücklich eine Ergänzung zur staatlichen Pension bleiben und diese nicht ersetzen.
ArbeitnehmerInnen sollen künftig stärker selbst entscheiden können, wie ihr Geld veranlagt wird. Bereits heute gibt es in Pensionskassen gewisse Wahlmöglichkeiten, diese sollen ausgebaut und vereinheitlicht werden.
Je nach Modell können unterschiedliche Risikostufen gewählt werden, was langfristig auch die Höhe der Zusatzpension beeinflussen kann.
Auch künftig sollen Absicherungen bestehen bleiben. In bestimmten Situationen sind Zugriffsmöglichkeiten auf angespartes Kapital vorgesehen.
Nach aktuellen Regierungsunterlagen ist jedoch keine vollständige, freie Auszahlung des gesamten Guthabens in jedem Fall geplant, sondern gezielte Regelungen etwa für besondere Lebenssituationen.
Der Zeitplan sieht vor, dass das neue Modell ab 2027 zur Verfügung steht. Die gesetzliche Umsetzung und konkrete Ausgestaltung werden derzeit noch erarbeitet.
Weitere Details werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
(Red.)
