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1.000 Euro Verlust pro Tag durch fehlenden Erntehelfer

Heute, 01:09

Ein Landwirt aus Matzleinsdorf wartet seit acht Wochen auf ein Visum für seinen Erntehelfer aus Nepal. Wegen Verzögerungen bei der Botschaft droht nun das Aus der Bärlauchsaison – mit Verlusten von rund 1.000 Euro täglich.

Ein Landwirt aus Matzleinsdorf im Bezirk Melk schlägt Alarm: Seit dem 6. Jänner 2026 wartet Heinrich Penz auf die Einreise eines Saisonarbeiters aus Nepal. Wegen Verzögerungen im Visaverfahren kann der Erntehelfer nicht einreisen – die Bärlauchsaison läuft jedoch bereits seit 15. Februar 2026.

Nach eigenen Angaben verliert der Betrieb dadurch rund 1.000 Euro pro Tag.

Beschäftigungsbewilligung droht zu verfallen

Wie Penz gegenüber der Zeitung "Heute" erklärte, wurde die Beschäftigungsbewilligung für den nepalesischen Saisonarbeiter am 6. Jänner 2026 beantragt und lag am 22. Jänner 2026 vor.

Allerdings muss die Beschäftigung laut Gesetz innerhalb von sechs Wochen aufgenommen werden. Aufgrund der Verzögerung bei der Visumserteilung könne diese Frist nicht eingehalten werden. Die Bewilligung drohe damit zu verfallen.

Der Landwirt spricht von einem "klassischen Fall von Amtsversagen", da der Antragsteller alle Unterlagen fristgerecht eingereicht habe. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Visa der Kategorie D habe zu diesem Zeitpunkt laut Penz bei rund 14 Tagen gelegen.

Vorwurf: Formvorschriften verschärft

Penz berichtet, die österreichische Botschaft in New Delhi habe die Formvorschriften ohne Vorankündigung verschärft und zusätzliche Unterlagen verlangt. Mehrere steirische Betriebe seien laut seinen Angaben ebenfalls betroffen.

Die Bärlauchsaison sei besonders zeitkritisch: Während der Blüte verliere das Kraut sein Aroma. "Der Bärlauch wartet nicht auf die Bürokratie", so Penz. Bleibe die Ernte aus, sei die Saison für heuer gelaufen.

Außenministerium weist Vorwürfe zurück

Das Außenministerium (BMEIA) weist die Kritik zurück. Gegenüber "Heute" heißt es, Visaverfahren würden von den österreichischen Vertretungsbehörden "weder verzögert noch verschleppt".

Bei der Entscheidung würden Zweck des Aufenthalts sowie persönliche, wirtschaftliche und soziale Verhältnisse geprüft. Bei unvollständig eingereichten Anträgen müssten zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden.

Von einer Änderung der Formvorschriften könne keine Rede sein. Nepal gelte als migrationskritisches Land, zudem habe es in jüngerer Zeit Asylanträge nach Visaerteilungen gegeben.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürften weder das Außenministerium noch die Botschaft in New Delhi Auskünfte zu laufenden Verfahren an Dritte erteilen. Laut Ministerium sei keine Vollmacht des Arbeitgebers vorgelegt worden.

Existenzängste im Betrieb

Für Heinrich Penz geht es nach eigenen Angaben um die wirtschaftliche Existenz seines Betriebs. "Wir brauchen jetzt Arbeitskräfte – keinen langwierigen Gerichtsprozess", sagte er laut "Heute".

Eine vom Ministerium vorgeschlagene Amtshaftungsklage würde laut seinem Rechtsanwalt Jahre dauern. Für die laufende Bärlauchsaison komme das zu spät.

Auch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich verwies auf Anfrage von "Heute" auf die Zuständigkeit von AMS und Botschaften. Zu den Hintergründen des konkreten Falls lägen keine Informationen vor.

(Red./NL)

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