Ab 10. Juli 2027 tritt in der Europäischen Union ein neues Geldwäschepaket in Kraft. Kernpunkt ist eine einheitliche Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro im Geschäftsverkehr. Ziel der EU ist es, Geldwäsche und Terrorfinanzierung einzudämmen.

Ab 10. Juli 2027 tritt in der Europäischen Union ein neues Geldwäschepaket in Kraft. Kernpunkt ist eine einheitliche Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro im Geschäftsverkehr. Ziel der EU ist es, Geldwäsche und Terrorfinanzierung einzudämmen.
Die Regelung betrifft Zahlungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen untereinander.
Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass Barzahlungen über 10.000 Euro im geschäftlichen Bereich künftig verboten sind. Wer etwa bei einem gewerblichen Händler einkauft, darf diesen Betrag bar nicht überschreiten.
Wichtig:
Private Barzahlungen bleiben weiterhin erlaubt. Das bedeutet, dass zwei Privatpersonen auch künftig beliebig hohe Beträge bar austauschen dürfen – etwa beim privaten Autoverkauf.
Auch der Besitz von mehr als 10.000 Euro Bargeld bleibt weiterhin zulässig.
Neben der 10.000-Euro-Grenze bringt die EU-Verordnung zusätzliche Kontrollpflichten:
Ab 3.000 Euro Barzahlung müssen gewerbliche Verkäufer künftig die Identität der Kunden feststellen und dokumentieren. Damit werden die Sorgfaltspflichten im Handel verschärft.
In Deutschland gibt es bereits heute eine Identifizierungspflicht bei Barzahlungen ab 10.000 Euro. Mit der neuen EU-Regelung wird diese Schwelle deutlich abgesenkt.
Die EU-Verordnung erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, noch niedrigere Bargeldgrenzen einzuführen, wenn dies im öffentlichen Interesse gerechtfertigt ist.
Ob Österreich oder Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ist derzeit nicht bekannt.
Unabhängig von der neuen EU-Verordnung bestehen bereits heute Sonderregelungen:
Mit dem neuen EU-Geldwäschepaket wird der Zahlungsverkehr europaweit weiter vereinheitlicht und stärker reguliert.
(Red./NL)
