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Digital-Steuer: Woran es bei der Umsetzung hakt

22-09-2017, 06:00

Irlands Finanzminister Paschal Donohoe hat eine clevere Doppelmühle aufgebaut. Wenn digitale Konzerne – wie Google, Amazon, Netflix und Co. – höher besteuert werden sollen, dann nur im Zuge einer weltweiten Lösung, forderte er am Mittwoch bei einer Steuerkonferenz in Dublin.

Was Donohoe nicht sagte, aber vermutlich alle Anwesenden im Saal dachten: Damit ist der Vorstoß vorerst bis Sankt Nimmerlein aufgeschoben. Die OECD, die globale Steuerreformen koordiniert, präsentiert im Frühjahr 2018 überhaupt erst ihren ersten Vorbericht.

Kommission drängt

Der EU-Kommission geht das nicht rasch genug: Sie drängte am Donnerstag darauf, dass sich die EU-Staaten bis Dezember 2017 einigen, welches Steuermodell sie für die digitale Wirtschaft verfolgen. Es sei unfair, wenn traditionelle Unternehmen im Schnitt 23 Prozent Steuer zahlen, digitale Unternehmen aber nur 10 Prozent (siehe Grafik). Wenn überhaupt.

Foto: /Grafik Da kommt jedoch Donohoes zweiter Trumpf ins Spiel: In Steuerfragen kann die EU-Kommission nur beraten, bestimmen müssen die Mitgliedstaaten. Einstimmig. Und Irland denke nicht daran, sein Vetorecht aufzugeben, machte er klar.

Der Grund, warum die Iren bremsen: Dublin, Cork und Galway sind dank günstiger Konditionen , vor allem aus den USA. 80.000 Menschen arbeiten in der Branche. Donohoe kann zudem auf Verbündete wie die Skandinavier und Luxemburg zählen.

Aber was, wenn einzelne Länder alle anderen blockieren? Kommissions-Vizechef Valdis Dombrovskis schloss nicht aus, dass es dann zu einer "Koalition der Willigen" kommt. Das wurde mit der Finanztransaktionssteuer erstmals erprobt – mit ernüchterndem Ergebnis: Die Verhandlungen kommen nicht vom Fleck.

Kein Fleckerlteppich

Einen Fleckerlteppich nationaler Alleingänge will die Kommission verhindern, weil das neue Schlupflöcher öffnen würde.Aber worauf sollte die EU abzielen – den großen Wurf oder einen Schnellschuss? Für eine Übergangslösung sind Deutschland, Frankreich und acht weitere Staaten, darunter Österreich.

Er habe Sympathie für eine dauerhafte Lösung, sagt Georg Kofler, Professor an der Johannes-Kepler-Uni Linz, zum KURIER. Dazu müsste die steuerrechtliche Definition der Betriebsstätte so abgeändert werden, dass sie auch Online-Firmen umfasst.

Sofortmaßnahmen wie ein gezielter Aufschlag auf die Umsatzsteuer, eine Online-Werbesteuer oder Abzugssteuer für digitale Transaktionen würden nämlich die Gefahr bergen, dass Firmen doppelt besteuert oder die Konsumenten zur Kasse gebeten werden.

Achtung, Bumerang

Kofler warnt zudem, Digitalsteuern als Bestrafungsaktion für "böse Buben" zu betrachten. Schließlich würden nicht nur US-Konzerne, sondern womöglich auch Österreichs Exportfirmen erfasst: "So schlecht sind wir in Sachen Digitalisierung gar nicht unterwegs."

Es sei vorab sehr schwer abzuschätzen, ob der heimische Fiskus unterm Strich profitieren oder draufzahlen würde. Trotz der Widerstände hält der Steuerrechtsexperte Fortschritte für möglich. Wenn der politische Druck hoch ist, könne ein Momentum entstehen, das Dinge ins Rollen bringt.

Er habe vor fünf Jahren auch nie für möglich gehalten, dass die OECD globale Regeln gegen aggressive Steuervermeidung (BEPS) beschließt. Auch damals war der Startschuss, dass einige Finanzminister sich in einem gemeinsamen Brief auf einen Vorstoß festlegten.

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