1-01-1970, 00:00
Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen vor dem Abschluss. Am 11. Juli will das Oberlandesgericht München das Urteil gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte sprechen, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag bekannt gab. Am Ende distanzierte sich Zschäpe noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn (Baden-Württemberg). Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.
Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin
Die deutsche Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig.
"Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", sagte die Hauptangeklagte am Dienstag in ihrem persönlichen Schlusswort vor dem Münchner Oberlandesgericht. Sie habe keine Kenntnis gehabt, warum die beiden Täter ihre Opfer an den verschiedenen Tatorten auswählten.
Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen. Zschäpe hatte 2011 ihr Wohnhaus angezündet, bevor sie sich der Polizei stellte.
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