1-01-1970, 00:00
Nach einem massiven Widerstand von Flüchtlingen gegen eine Abschiebeaktion im bayerischen Donauwörth hat die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Strafbefehlen beantragt und Anklagen erhoben. Die Haftbefehle gegen 30 Beschuldigte seien deswegen nun aufgehoben worden, erklärte der Augsburger Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai am Freitag.
Drei Flüchtlinge wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mittlerweile ohne Strafverfolgung abgeschoben. Im Fall von 27 Flüchtlingen hatte die Anklagebehörde eine Strafverfolgung beantragt. Dabei geht es auch um zehn Heranwachsende, die nach Angaben der Justiz aber nicht vor Gericht müssen. Denn bei ihnen wurde die Untersuchungshaft als ausreichende erzieherische Maßnahme gewertet. Bei 17 Erwachsenen muss nun abgewartet werden, ob diese die Strafbefehle akzeptieren oder Einspruch einlegen.
Situation eskaliert
Mitte März war in der Aufnahmeeinrichtung in Nordschwaben die Situation eskaliert, als Beamte einen Bewohner für eine geplante Abschiebung abholen wollten. Andere Asylbewerber hielten die Polizisten davon ab. Später rückte die Polizei mit Verstärkung durch Bereitschaftsbeamte wieder an. Die dabei festgenommenen Bewohner stammten überwiegend aus Gambia. Wochen später kam es auch in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen in Baden-Württemberg zu ähnlichen Zwischenfällen.
Im Fall der Flüchtlinge aus Donauwörth wurden gegen 17 Beschuldigte zwischen 21 und 33 Jahren Strafbefehle wegen Landfriedensbruchs und in zwei Fällen auch wegen anderer Taten wie Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vom Gericht erlassen. Falls die Bewohner des Asylheims die Geldstrafen nicht hinnehmen, könnte es zu Prozessen am Amtsgericht in Augsburg kommen.
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