Seit 2013 ertönt in der deutschen Stadt Oer-Erkenschwick im Ruhrgebiet jeden Freitag zwischen 12 und 14 Uhr 15 Minuten lang der Gebetsruf des Muezzins durch einen Lautsprecher. Damals erteilte die Stadt die Genehmigung.
Fünf Jahre später kassierte ein Gericht diese wieder ein. Grund: Ein Ehepaar hatte geklagt und Recht bekommen. Das berichten mehrere deutsche Medien, unter anderem die „Bild“ online.
Demnach fühlte sich das Ehepaar in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. "Es ist ein Singsang in einer Tonart, die für uns störend wirkt. Es geht uns aber hauptsächlich um den Inhalt des Rufes. Dieser stellt Allah über unseren Gott als Christen. Und das kann ich als Christ, der hier in einem christlichen Umfeld aufgewachsen ist, nicht akzeptieren", wird der 69-jährige Kläger in der „Bild“ zitiert.
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte eine schwere Entscheidung zu fällen und musste dabei fiel berücksichtigen. So muss man auf der einen Seite die „positive Religionsfreiheit“ der Muslime und auf der anderen Seite die „negative Religionsfreiheit“ (keinem darf ein anderer Glaube aufgezwungen werden) der anderen abwägen.
Dem Gericht war aber wichtig, dass der Gebetsruf nicht grundsätzlich verboten werde, berichtet die „WAZ“. Deshalb darf der Muezzin nur mehr ohne Lautsprecher sein Gebet rufen. Die Interessen der Anrainer müssen stärker berücksichtigt werden, vor allem problematisch ist, dass im Vorfeld der Genehmigung die Nachbarschaft nicht befragt wurde.