Ein Urteil in der Schweiz sorgt derzeit auch international für Schlagzeilen. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied, dass eine 62-jährige Frau das Land verlassen muss. Die Ausländerin hat über Jahre auf Kosten der Sozialhilfe in der Schweiz gelebt. Nun wurde ihr deshalb die Niederlassungsbewilligung entzogen.
Wie die „“ berichtet, kam die betroffene Frau 2001 als Touristin in die Schweiz und heiratete dann wenige Monate später einen Landsmann. Bis zur Scheidung im Jahr 2007 lebte die Frau von der Sozialhilfe, ehe sie dann für zweieinhalb Jahre als Küchenhilfe arbeitete.
2010 wurde die Frau dann entlassen und lebte fortan wieder von der Sozialhilfe. Die Behörden schritten nun ein und strichen ihr die Niederlassungsbewilligung. Das Gericht berief sich dabei auf das Schweizer Ausländergesetz: „Wer dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen ist, dem können die Behörden die Niederlassungsbewilligung entziehen.“
Die 62-Jährige habe auch zu wenig getan, um einen neuen Job zu finden. Obwohl sie seit 17 Jahren in der Schweiz lebt, spricht sie fast kein Deutsch.