Spaniens Justiz gestattet eine Wahl des Separatisten Carles Puigdemont zu Kataloniens Regionalpräsidenten nur bei dessen Anwesenheit. Das Verfassungsgericht entschied am Samstag in Madrid, dass die Kandidatur nur verfassungskonform sei, wenn der 55-Jährige aus Belgien nach Spanien zurückkehre und sich am Dienstag zur Debatte und der anschließenden Wahl im Parlament von Barcelona präsentiere.
Das berichteten spanische Medien wie die Zeitung "El Pais" unter Berufung auf Justizkreise. Kehrt Puigdemont nach Spanien zurück, droht ihm aber eine sofortige Einweisung in Untersuchungshaft, eine Verurteilung und eine lange Haftstrafe.
Die Richter waren aufgrund eines Anfechtungsantrags der spanischen Zentralregierung zusammengekommen und entschieden sich nach einer gut achtstündigen Marathonsitzung für eine Kompromisslösung. Die Kandidatur wurde weder - wie von Madrid gewünscht - gekippt noch bedingungslos akzeptiert.
Somit steht der Debatte über den Kandidaten und dessen Regierungsprogramm sowie der anschließenden Wahl der neuen Regionalregierung der Konfliktregion am Dienstag in Barcelona vorerst nichts im Wege. Bei einer Annullierung der Kandidatur wäre die Parlamentssitzung automatisch abgesagt worden.
Nach dem Erfolg der Separatisten bei der Neuwahl im Dezember war Puigdemont vom katalanischen Parlamentspräsidenten Roger Torrent vor einigen Tagen zum Kandidaten ernannt worden. Der frühere Regionalchef war nach seiner Amtsenthebung Ende Oktober nach Belgien geflohen, um einer Festnahme zu entgehen. Vorausgegangen waren ein illegales Unabhängigkeitsreferendum sowie ein Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien.