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Strafe für Rapid: 100.00 Euro und Sektorsperre

12-02-2018, 19:58

Ab 17 Uhr tagten am Montagabend die Herren  des Senat 1, um über die Höhe der Sanktionen zu beraten. Dass der SK Rapid für „seine“ Fans verurteilt wird, war ohnehin klar. Zu eindeutig war diesmal die Schuld verteilt: Raphael Holzhauser wurde nach nur vier Spielminuten ohne jegliche Provokation  aus dem Block West beworfen und von Feuerzeugen getroffen. Die entstandene Wunde am Schlüsselbein hätte einen Abbruch zur Folge gehabt, wenn  Holzhauser dafür plädiert hätte.

Um etwa 19.30 Uhr stand das Urteil dann fest. Miteinbezogen wurden die Wurfgegenstände in der 6. und 26. Spielminute, zwei Personen, die unbefugt das Spielfeld betreten haben und die unerlaubte Verwendung von Pyrotechnik, wie der Senat 1 mitteilte. Die Geldstrafe beläuft sich nun auf 100.000 Euro. Zudem gibt es eine Sperre der Blöcke 1-5 (Tribüne Nord), 8 sowie 13-20 (Block West und ein je zwei Sektoren auf der Allianz- und Haupt-Tribüne) bei zwei Meisterschaftsspielen (davon eines bedingt auf 12 Monate).

Protest "mehr als wahrscheinlich"

"Der Senat 1 hat sich die Beschlussfassung nicht leicht gemacht. Aufgrund der Schwere der Vergehen und der gehäuften Anzahl an Vorfällen in den vergangenen Jahren galt es, ein deutliches Zeichen zu setzen. Es kann nicht sein, dass ein gegnerischer Spieler Angst um seine körperliche Unversehrtheit haben muss, wenn er zum Eckball antritt oder zwei Personen das Spiel bei einem Angriff der gegnerischen Mannschaft stören", so die Begründung des Strafsenats. Dass ein Spiel auf Bewährung ausgesetzt worden ist, "soll insbesondere präventiven Charakter haben und weitere Vorfälle verhindern."

Rapid nahm die Entscheidung zur Kenntnis. Das nächste Heimspiel am Samstag gegen Sturm Graz seio jedenfalls noch nicht betroffen. Ob Protest von Seiten des Vereins eingelegt wird, soll erst entschieden werden, sei aber "aufgrund der Höhe der finanziellen Auswirkungen mehr als wahrscheinlich." Die Wiener betonten aber noch einmal: "Vorkommnisse wie beim Wiener Derby sind abzulehnen, nicht zuletzt, da ein solches Verhalten nicht mit dem Leitbild des Vereins vereinbar ist."

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